Die Umgebungslärmrichtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und – darauf aufbauend – Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Erstmalig muss nun auch die Hansestadt Attendorn einen Lärmaktionsplan erstellen.

Ein Lärmaktionsplan soll innerhalb eines städtischen Gesamtkonzepts Maßnahmen zur systematischen Minderung der Lärmbelastung sowie zum Schutz ruhiger Gebiete umfassen. Bei der Erstellung eines solchen Plans werden Hauptverkehrsstraßen ab einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Hauptschienenstrecken mit einem Aufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr sowie Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr berücksichtigt. Da Zug- und Fluglärm in Attendorn nicht berücksichtigt werden müssen, wird einzig der Lärm durch Kfz thematisiert. In der Hansestadt betrifft dies die Landesstraßen L539 (Umgehungsstraße), L512 (Attendorn – Olpe) und L697 (Attendorn – Plettenberg).

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Die Attendornerinnen und Attendorner haben deshalb die Chance, sich zunächst in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung einzubringen. Vom 24. November bis 23. Dezember 2023 findet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Auf dem NRW-Beteiligungsportal können Interessierte unter https://beteiligung.nrw.de/portal/Attendorn/beteiligung/themen eine Stellungnahme zum Thema Lärmbelastung in der Hansestadt Attendorn abgeben.

Grundlage ist in dieser Phase die jetzige Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), Diese gibt es online auf der Website https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de.

Anderen empfehlen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein