Samstag, 25. Januar 2025

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Stimmt das wirk­lich? Sie­ben Irr­tü­mer über Schwan­ger­schaft und Geburt wäh­rend der Pan­de­mie

Die aktu­el­le Coro­na-Situa­ti­on ist für die meis­ten von uns belas­tend. Vor allem wer­den­de Eltern ste­hen mit­ten in der Pan­de­mie vor einer ganz beson­de­ren Her­aus­for­de­rung: In das unge­wohn­te Gefühls­cha­os mischen sich auch Sor­gen dar­über, wie die Schwan­ger­schaft und anschlie­ßen­de Geburt unter den Coro­na-Bedin­gun­gen ablau­fen wer­den.


Maria Lopez, lei­ten­de Heb­am­me und Dr. Kers­tin Ham­mer, Lei­te­rin der Geburts­hil­fe und Prä­na­tal­me­di­zin in der Heli­os Maria­hilf Kli­nik in Ham­burg räu­men mit sie­ben weit ver­brei­te­ten Irr­tü­mern zum The­ma Schwan­ger­schaft und Geburt wäh­rend der Pan­de­mie auf.

  1. Wer­den­de Eltern sind auf sich gestellt – Geburts­vor­be­rei­tun­gen fal­len aus
    Die­se Annah­me ist falsch. Auch wäh­rend der Pan­de­mie fin­den gän­gi­ge Ver­an­stal­tun­gen, wie Eltern­in­for­ma­ti­ons­aben­de oder Kreiß­saal­füh­run­gen statt. Aller­dings wer­den die Ange­bo­te der­zeit digi­tal durch­ge­führt, um mög­li­che Infek­ti­ons­ri­si­ken zu ver­mei­den. „Ein digi­ta­ler Blick in den Kreiß­saal schenkt den wer­den­den Eltern ein gro­ßes Stück Ver­trau­en und lässt sie beru­hig­ter an die Geburt
    her­an­ge­hen“, erklärt Maria Lopez.
  2. Auf­grund von Coro­na beginnt der Mut­ter­schutz frü­her
    Auch hier­bei han­delt es sich um einen Irr­tum. Durch den Mut­ter­schutz wird fest­ge­legt, ab wann der Arbeit­ge­ber eine Schwan­ge­re von der Arbeit frei­stel­len muss und ab wann sie nach der Ent­bin­dung wie­der an den Arbeits­platz zurück­keh­ren kann. „An den zeit­li­chen Rah­men­be­din­gen des Mut­ter­schut­zes ändert sich auch wäh­rend der Pan­de­mie nichts“, sagt Dr. Kers­tin Ham­mer. Der Arbeits­platz und die Beschäf­ti­gung muss aber für Schwan­ge­re und Stil­len­de sicher sein – andern­falls greift das Beschäf­ti­gungs­ver­bot.
  3. Wenn die Mut­ter Covid-19 hat, ist das Baby auch infi­ziert
    Die­se Theo­rie ist falsch. Theo­re­tisch kann das Virus im Mut­ter­leib von der Schwan­ge­ren auf das Baby über­ge­hen – nach der­zei­ti­gem Wis­sens­stand ist das aller­dings sehr unwahr­schein­lich. Idea­ler­wei­se erhält das Baby über die Nabel­schnur Anti­kör­per, die vor einer Infek­ti­on schüt­zen kön­nen. Vor­aus­set­zung ist, dass die Infek­ti­on der Schwan­ge­ren min­des­tens meh­re Tage vor der Geburt statt­ge­fun­den hat.
  1. Wer­den­de Müt­ter müs­sen mit einem Mund-Nasen-Schutz ent­bin­den
    „Gene­rell emp­feh­len wir bei Heli­os den Gebä­ren­den, bei der Ent­bin­dung einen Mund-Nasen-Schutz zu tra­gen“, erklärt Maria Lopez. „Soll­te die Schwan­ge­re sich wäh­rend der Geburt durch den Mund-Nasen-Schutz gestört oder gar ein­ge­schränkt füh­len, haben wir dafür selbst­ver­ständ­lich Ver­ständ­nis, sodass sie die Mas­ke abneh­men kann“, ergänzt Maria Lopez. Das Per­so­nal und die Begleit­per­son sind
    davon jedoch aus­ge­nom­men und müs­sen wäh­rend der gesam­ten Geburt eine Mas­ke tra­gen.
  2. Papa muss drau­ßen blei­ben – Gebur­ten fin­den ohne Begleit­per­son statt
    Trotz regio­na­ler Unter­schie­de soll­ten sich Schwan­ge­re dar­über kei­ne Sor­gen machen. In den meis­ten Fäl­len darf eine Begleit­per­son bei der Geburt dabei sein, um die Gebä­ren­de zu unter­stüt­zen. Die frisch geba­cke­nen Papas dür­fen in der Regel ihre Babys auch auf der Wöch­ne­rin­nen­sta­ti­on besu­chen. Wei­te­re Per­so­nen, zum Bei­spiel die Geschwis­ter der Neu­ge­bo­re­nen, sind von der Besuchs­re­gel meist
    aus­ge­nom­men.
  3. Müt­ter mit Covid-19 wer­den von ihren Babys getrennt
    Der ers­te Kon­takt zwi­schen der frisch­ge­ba­cke­nen Mama und ihrem Baby sind sehr wich­tig für die Bin­dung. So lan­ge es bei­den gut geht, steht die­sem soge­nann­ten „Bon­ding“ auch nichts im Wege. Sogar stil­len ist unter bestimm­ten Hygie­ne­vor­ga­ben erlaubt. Nur bei kri­ti­schem Covid-19-Krank­heits­ver­lauf bei Mut­ter oder Baby kann es vor­kom­men, dass die bei­den getrennt wer­den müs­sen. „Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung steht dabei immer an ers­ter Stel­le“, sagt Dr. Kers­tin Ham­mer.
  4. Besuchs­ver­bot hat nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Mut­ter und Kind
    Das Gegen­teil ist oft der Fall. Durch das Besuchs­ver­bot auf der Wochen­bett­sta­ti­on ist es viel ruhi­ger. Dadurch kön­nen die Neu-Mamas die Zeit mit ihren Babys genie­ßen und dabei ganz in Ruhe in ihre neue Rol­le hin­ein­wach­sen. „Auch die gut­ge­mein­ten Tipps von Ver­wand­ten und Freun­den fal­len dadurch zunächst aus. Das bringt eini­ge Vor­tei­le mit sich, unter ande­rem sehen wir aktu­ell weni­ger Pro­ble­me beim Stil­len“, weiß Maria Lopez.

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