In diesen Tagen werden die Beitragsbescheide über die Festsetzung der Kita-Elternbeiträge verschickt. Das bedeutet ab diesem Jahr für viele Eltern im Kreis Olpe eine spürbare Entlastung im Geldbeutel vieler Familien. Die SPD-Kreistagsfraktion hat vor einem Jahr den Stein um die Diskussion der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kitas ins Rollen gebracht:

„Wir mussten endlich an die Kita-Beiträge ran, um Familien mit einem niedrigeren Einkommen zu entlasten. Wenn es das Land nicht macht, dann müssen wir als Kreis schauen was möglich ist. Und das haben wir endlich geschafft“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und zugleich Landtagsabgeordnete Christin-Marie Stamm.

„Die neue Beitragsstaffelung sieht vor, dass die Beitragspflicht nun ab einem Jahreseinkommen von 37.000 Euro einsetzt. Diese Änderung geht in die richtige Richtung, bleibt jedoch weit hinter der von uns als SPD-Fraktion geforderten 49.000 Euro Freigrenze zurück“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Bernd Banschkus.

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte im vergangenen Jahr den Antrag gestellt, die Beitragssatzung des Kreises Olpe zu den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege dahingehend zu ändern, dass die bisherige Freigrenze von 20.000 Euro auf ein Jahreseinkommen von 49.000 Euro angehoben werden sollte.

„Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion ist es bedauerlich, dass die Anpassung der Kindergartenbeiträge erst ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Das hat leider zu einer weiteren Verzögerung bei der Entlastung unserer Familien im Kreis Olpe geführt“, zeigt sich Lukas Kroll, SPD-Vertreter in Jugendhilfeausschuss, sichtlich enttäuscht.

Die Diskussion über die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindergarten und Kindertagespflege begann bereits im Jahr 2023, als die SPD-Fraktion einen Antrag auf Neuordnung der Gebühren im Jugendhilfeausschuss einreichte. Der Vorschlag sah vor, die Beiträge ab August 2023 nach dem Elterneinkommen abzustufen und niedrigere Einkommensgruppen massiv zu entlasten:

„Doch anstatt diesen Weg einzuschlagen, argumentieren UWG, die Grünen und FDP, dass vor allem die mit einem höheren Einkommen bei unserem Vorschlag zu stark belastet würden. Wir sprechen nun davon, dass Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 133.000 Euro ab 2024 rund 50 Euro mehr zahlen, wohingegen unsere Forderung einer massiven Entlastung für Familien mit geringerem Einkommen vom Tisch ist. Dies lässt für uns den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit vermissen“, so Christin-Marie Stamm.

„Während sich die vom Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossene und von der SPD favorisierte neue Beitragstabelle vom gesamten Beitragsaufkommen her neutral darstellte, wird nun die Kreiskasse jährlich mit rd. 530.000 Euro belastet. Letztlich zahlen dies über die Kreisumlage die sieben Kommunen des Kreises – und das bei deren derzeitigen schlechteren Haushaltslagen. Weiterhin belastet werden Familien im Einkommensbereich von 37.000 Euro bis 49.000 Euro; Nutznießer sind in erster Linie Familien mit einem Jahreseinkommen von mehr als 73.000 Euro“, so abschließend Bernd Banschkus, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Anderen empfehlen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein