Sonntag, 26. Januar 2025

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Im Kreis Olpe der­zeit kei­ne Qua­ran­tän­ever­kür­zung mög­lich

Die Inzi­denz im Kreis Olpe ist im Ver­gleich mit dem Lan­des­durch­schnitt Nord­rhein-West­fa­len und auch dem Bun­des­durch­schnitt wei­ter­hin über­durch­schnitt­lich hoch. Des Wei­te­ren brei­tet sich die soge­nann­te „bri­ti­sche Vari­an­te“ (B1.1.7) auch im Kreis­ge­biet zuneh­mend aus.

Zur wei­te­ren Ein­däm­mung der Virus­ver­brei­tung sieht sich das Gesund­heits­amt daher ver­an­lasst, ent­spre­chend den Emp­feh­lun­gen des Robert-Koch-Insti­tuts nach der Qua­ran­tän­ever­ord­nung des Lan­des NRW grund­sätz­lich zuläs­si­ge Qua­ran­tän­ever­kür­zun­gen für Kon­takt­per­so­nen bis auf wei­te­res nicht mehr zu ermög­li­chen

Im Ergeb­nis gel­ten alle Qua­ran­tä­nen für Kon­takt­per­so­nen (Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge und sons­ti­ge Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie 1) bis auf wei­te­res ohne Aus­nah­me für ins­ge­samt 14 Tage – soge­nann­te Frei­tes­tun­gen sind nicht mehr mög­lich.

Die unter Qua­ran­tä­ne ste­hen­den Per­so­nen wer­den vom Gesund­heits­amt in der jewei­li­gen Qua­ran­tä­ne­mit­tei­lung / ‑anord­nung auf die­sen Umstand schrift­lich hin­ge­wie­sen.

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