Die Inzidenz im Kreis Olpe ist im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalen und auch dem Bundesdurchschnitt weiterhin überdurchschnittlich hoch. Des Weiteren breitet sich die sogenannte „britische Variante“ (B1.1.7) auch im Kreisgebiet zunehmend aus.

Zur weiteren Eindämmung der Virusverbreitung sieht sich das Gesundheitsamt daher veranlasst, entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts nach der Quarantäneverordnung des Landes NRW grundsätzlich zulässige Quarantäneverkürzungen für Kontaktpersonen bis auf weiteres nicht mehr zu ermöglichen

Im Ergebnis gelten alle Quarantänen für Kontaktpersonen (Haushaltsangehörige und sonstige Kontaktpersonen der Kategorie 1) bis auf weiteres ohne Ausnahme für insgesamt 14 Tage – sogenannte Freitestungen sind nicht mehr möglich.

Die unter Quarantäne stehenden Personen werden vom Gesundheitsamt in der jeweiligen Quarantänemitteilung / -anordnung auf diesen Umstand schriftlich hingewiesen.

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