Die LEADER-Region BiggeLand startet ihren zweiten Aufruf für die KleinprojekteFörderung 2025. Die maximale Fördersumme ist noch nicht ausgeschöpft worden, und wir wollen die Fördergelder nicht ungenutzt lassen. Projektträger mit tollen Ideen haben jetzt noch bis zum 22. Juni die Gelegenheit, ihre Anträge einzureichen.
Es gibt im Vergleich zu den Vorjahren einige neue Bedingungen seitens des Landes als Fördergeber, die zu beachten sind: Kleinprojekte müssen von nun an der Öffentlichkeit zugänglich oder nutzbar sein, bzw. einen signifikanten Nutzen für die Region aufweisen. Sie dürfen außerdem nicht dem alleinigen Eigennutz des Antragstellers dienen und müssen über seine originären Aufgaben hinausgehen. Förderungen ausschließlich zur energetischen Sanierung, Anlagen zur Energiegewinnung sowie Antragsteller als Parteien oder politischer Gruppierungen sind nicht mehr möglich.
Kleinprojekte dürfen bis zu jeweils 20.000 € kosten. In den vergangenen fünf Jahren konnten im BiggeLand bereits 80 Kleinprojekte mit insgesamt rund 950.000 Euro gefördert werden.
Die Kleinprojekte sind ein Förderprogramm für kleinere Maßnahmen vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Förderung zur Verfügung stellen. An der Zuwendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK) mit 90 % beteiligt. 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln der LEADER-Region BiggeLand und werden von den vier Kommunen Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden getragen.
Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu müssen beim Regionalmanagement der LEADER-Region alle Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum digital eingereicht werden. Ein Projekt darf insgesamt nicht mehr als 20.000 € (brutto) kosten und muss bis Mitte November umgesetzt und abgerechnet werden können.
Aus allen bis zum 22. Juni 2025 eingegangenen Anträgen wählt die LEADER-Region dann die besten aus – denn das Gesamtbudget im Förderprogramm ist auf 200.000 Euro begrenzt. Gehen mehr Anträge ein als Budget vorhanden ist, findet eine qualitative Auswahl über eine Bewertungsmatrix statt. In jedem Fall sollte der Benefit für die Region und ihre Menschen möglichst groß sein.
Die LAG BiggeLand, der Vorstand der LEADER-Region, entscheidet Mitte Juli über die Projektauswahl. Danach werden die Verträge mit den Projektträgern geschlossen, und erst dann dürfen die Projektträger mit der Umsetzung beginnen.
Gefördert werden die Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst komplett vorfinanziert werden. Jeder Antragsteller darf nur ein Projekt einreichen – und zwar bei:
Regionalmanagerin Sophia Lemm, E-Mail: hallo@leader-biggeland.de
Rückfragen unter: 0157-36972294
Weitere Informationen rund um die LEADER-Region BiggeLand und ihre Fördermöglichkeiten finden Interessierte im Internet unter www.leader-biggeland.de.!