Mittwoch, 15. Januar 2025

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„Der Staat muss Chancen zum Aufstieg bieten.“

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Nezahat Baradari, MdB, (Foto: Maurice Weiss)

Die Ampel-Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das sogenannte Aufstiegs-BAföG auszubauen. Ende Juli hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf für eine Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes beschlossen.

Das Aufstiegs-BAföG (ursprünglich als „Meister-BAföG“ bekannt) seit August 2020 ist ein Angebot für alle, die ihre Chance auf eine Karriere in der beruflichen Bildung nutzen wollen. Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, also der/die Geprüfte Berufsspezialist/in, der Bachelor Professional und der Master Professional. Die Unterhaltsförderung wird als Vollzuschuss gewährt, sie muss also zurückgezahlt werden.

Für die Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari ist das Aufstiegs-BAföG ein wichtiges Instrument, um das System der Berufsausbildung zu stärken und jungen Menschen die Chance zum Aufstieg zu bieten: „Die finanziellen Möglichkeiten sollten dem beruflichen Aufstieg und der Ausbildung nicht im Wege stehen. Das ist für die SPD seit der Einführung des BAföG im Jahre 1971 unter der Kanzlerschaft Willy Brandts weiterhin ein essenzielles Anliegen. Das Aufstiegs-BAföG ist ein wichtiges Instrument, um eben diese Chancengleichheit beim Bildungszugang sicherzustellen. Ich freue mich, dass es nun weiter ausgebaut wird.“

Der Entwurf des Gesetzes enthält ein Maßnahmenpaket, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Kosten der Aufstiegsfortbildungen weiter erheblich zu entlasten.

· Der Förderrahmen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 15.000 auf 18.000 Euro und für die Kosten des sogenannten „Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro angehoben. Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet.

· Beim KfW-Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird der sogenannte Bestehenserlass von 50 auf 60 Prozent erhöht. Das heißt, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Hälfte der Förderung als zinsgünstiges Darlehen der KfW in Anspruch nehmen und die Prüfung bestehen, werden ihnen jetzt 60 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

· Zusätzlich können sich Arbeitgeber künftig an den Kosten der Maßnahme beteiligen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Abschließend betonte die heimische SPD-Politikerin Baradari, dass auch sie als Arbeiterkind ohne diese finanzielle Hilfe niemals ein Studium der Medizin hätte aufnehmen können. Es sei gut, dass das BAföG jetzt auf vielen Ebenen Menschen Aufstiegschancen im Studium und im Berufsleben biete und ein Kernanliegen der SPD auf Bundesebene erfülle.

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