Samstag, 08. Februar 2025

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Mög­li­che Gefähr­dungs­la­ge – Tat­ver­däch­ti­ger in U‑Haft

Wie mit Pres­se­mit­tei­lung vom 03.01.2025 mit­ge­teilt (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65852/5942448), erga­ben sich Hin­wei­se auf eine mög­li­che Gefähr­dungs­la­ge. In die­sem Zusam­men­hang hat das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf in dem ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren auf Antrag der Zen­tral­stel­le Ter­ro­ris­mus­ver­fol­gung Nord­rhein-West­fa­len bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf einen Haft­be­fehl gegen einen 20-jäh­ri­gen Mann erlas­sen. Die­ser wur­de am 15.01.2025 in Voll­zug gesetzt. Der syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge ist drin­gend ver­däch­tig, sich der ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung Isla­mi­scher Staat “IS” ange­schlos­sen und zur Bege­hung eines Ver­bre­chens bereit erklärt zu haben.

Wie eben­falls bereits mit­ge­teilt, wur­den der Tat­ver­däch­ti­ge und ein 26-jäh­ri­ger syri­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger am 20.12.2024 in län­ger­fris­ti­gen poli­zei­li­chen Gewahr­sam genom­men. Ein Anfangs­ver­dacht gegen den 26-Jäh­ri­gen hat sich trotz umfang­rei­cher Ermitt­lun­gen nicht bestä­tigt. Er wur­de dar­auf­hin am 03.01.2025 aus dem Gewahr­sam ent­las­sen.

In allen Ver­fah­rens­ab­schnit­ten gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung. Wei­ter­ge­hen­de Aus­künf­te kön­nen der­zeit auf­grund der lau­fen­den Ermitt­lun­gen nicht erteilt wer­den.”

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