Samstag, 25. Januar 2025

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Fuß­gän­ger­brü­cke Neu-Lis­ter­nohl vor­über­ge­hend gesperrt

Die Fuß­gän­ger­brü­cke Neu-Lis­ter­nohl, die vom Atten­dor­ner Orts­teil Neu-Lis­ter­nohl aus die L 539 über­quert, muss vor­über­ge­hend gesperrt wer­den.

Die aktu­el­le Brü­cken­prü­fung hat Schä­den am Bau­werk fest­ge­stellt, die kurz­fris­tig genau­er unter­sucht wer­den müs­sen. Die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se sowie gege­be­nen­falls eine Sanie­rungs­pla­nung müs­sen dann zunächst durch ein Fach­bü­ro erar­bei­tet wer­den. In die­ser Zeit wird die Fuß­gän­ger­brü­cke tem­po­rär bis auf Wei­te­res gesperrt.

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