Freitag, 11. April 2025

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Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht

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Neza­hat Bara­da­ri, MdB SPD (Foto: Mau­rice Weiss)

Am Don­ners­tag tritt das neue Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht in Kraft. Nach der Ein­füh­rung des Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­set­zes ist dies ein wei­te­rer wich­ti­ger Mei­len­stein für eine moder­ne Ein­wan­de­rungs­po­li­tik. Mit dem Gesetz wird es künf­tig mög­lich sein, neben der deut­schen eine wei­te­re Staats­an­ge­hö­rig­keit anzu­neh­men oder bei der Ein­bür­ge­rung in Deutsch­land die ers­te Staats­an­ge­hö­rig­keit zu behal­ten. Außer­dem soll die Ein­bür­ge­rung für gut inte­grier­te Men­schen künf­tig bereits nach fünf statt acht Jah­ren Auf­ent­halt in Deutsch­land mög­lich sein.

Für die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Neza­hat Bara­da­ri (SPD) ist dies ein wich­ti­ger und längst über­fäl­li­ger Schritt, denn: „Der­zeit leben rund 5,3 Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land, die seit mehr als zehn Jah­ren hier leben und bes­tens inte­griert sind – aber noch kei­nen deut­schen Pass haben. Grund dafür ist in vie­len Fäl­len das ver­al­te­te Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht, das die Ein­bür­ge­rung für zuge­wan­der­te Fach­kräf­te schlicht unat­trak­tiv macht. Um Deut­sche zu wer­den, muss­ten sie bis­her ihre ers­te Staats­an­ge­hö­rig­keit auf­ge­ben. Das ist für vie­le eine hohe Hür­de, die wir mit dem neu­en Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht abbau­en. Das Gesetz ist des­halb ein wich­ti­ger Mei­len­stein und schafft die rich­ti­gen Rah­men­be­din­gun­gen, um Deutsch­land als Ein­wan­de­rungs­land für qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te attrak­tiv zu machen.

Wäh­rend der Ver­hand­lun­gen wur­de der Gesetz­ent­wurf von CDU/CSU und AfD hef­tig kri­ti­siert – man „ver­ram­sche damit die deut­sche Staats­bür­ger­schaft“, hieß es etwa aus den Rei­hen der CSU. War­um das Unsinn ist, erklärt die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Neza­hat Bara­da­ri: „Die­ses Gesetz rich­tet sich nicht gegen irgend­je­man­den, son­dern gegen Men­schen, die seit vie­len Jah­ren rechts­treu in Deutsch­land leben, arbei­ten und Deutsch spre­chen. Sie leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag für unse­re Gesell­schaft und Wirt­schaft – die­se Men­schen ver­die­nen es, auch recht­lich aner­kannt zu wer­den“.

Die Ein­bür­ge­rung blei­be zudem an stren­ge Kri­te­ri­en geknüpft, so Bara­da­ri: „Die Siche­rung des eige­nen Lebens­un­ter­halts und das Bekennt­nis zu den Wer­ten unse­res Grund­ge­set­zes blei­ben Vor­aus­set­zung für die Ver­lei­hung der deut­schen Staats­bür­ger­schaft und wer­den mit dem Gesetz noch kon­kre­ter gefasst. Es ist ganz klar: Wer sich nicht zu unse­ren frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Wer­ten bekennt, wer in einer Mehre­he lebt oder wer sich ras­sis­tisch, anti­se­mi­tisch oder in ande­rer Wei­se men­schen­ver­ach­tend ver­hält, wird nicht ein­ge­bür­gert. Die Ein­bür­ge­rung kann sogar nach zehn Jah­ren rück­wir­kend wie­der zurück­ge­nom­men wer­den.
Mit der Mehr­staa­tig­keit wird auch die Lebens­leis­tung der ers­ten Gene­ra­ti­on der so genann­ten Gast­ar­bei­ter aner­kannt, die in einem erleich­ter­ten Ver­fah­ren ein­ge­bür­gert wer­den kön­nen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung

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