Donnerstag, 23. Januar 2025

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Big­ge­Land för­dert wie­der Klein­pro­jek­te im Jahr 2024!

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Ergeb­nis­se der Pro­jekt­wo­che zum The­ma Umwelt und Kli­ma­schutz an der Katho­li­schen Grund­schu­le Ger­lin­gen.
Foto: Katho­li­sche Grund­schu­le Ger­lin­gen

Neu­es Jahr – neu­es Geld: Ver­ei­ne, Ein­rich­tun­gen und Pri­va­te kön­nen ab Mon­tag, den 12.02 bis zum 22. März 2024 erneut För­der­an­trä­ge für Klein­pro­jek­te bis 20.000 € Gesamt­kos­ten bei der LEA­DER-Regi­on „Big­ge­Land – Echt.Zukunft.“ ein­rei­chen. Unter­stützt wer­den inves­ti­ve Maß­nah­men und Anschaf­fun­gen mit einem För­der­satz von bis zu 80 %. Im ver­gan­ge­nen Jahr konn­ten so 14 Pro­jek­te von Antrag­stel­lern mit ins­ge­samt fast 200.000 € Gesamt­bud­get geför­dert wer­den.

Die Klein­pro­jek­te sind ein För­der­pro­gramm vor­ran­gig für Ver­ei­ne, das Bund und Land in Ergän­zung zur bestehen­den LEA­DER-Pro­jekt-För­de­rung als Bonus zur Ver­fü­gung stel­len. Es gilt für klei­ne­re Maß­nah­men, an der Zuwen­dung sind die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land sowie das Land Nord­rhein-West­fa­len über den „Son­der­plan der Gemein­schafts­auf­ga­be zur Ver­bes­se­rung der Agrar­struk­tur- und Küs­ten­schutz“ (GAK) mit 90 % betei­ligt. 10 % der För­de­rung stam­men zusätz­lich aus Mit­teln des LEA­DER-Ver­eins und wer­den im Big­ge­Land somit von den vier Kom­mu­nen Atten­dorn, Drol­s­ha­gen, Olpe und Wen­den getra­gen.

Die Spiel­re­geln für die Teil­nah­me am För­der­pro­gramm sind über­schau­bar: Wer auf die För­de­rung zugrei­fen möch­te, muss sich bewer­ben. Dazu müs­sen beim Regio­nal­ma­nage­ment der LEA­DER-Regi­on alle Bewer­bungs­un­ter­la­gen im Bewer­bungs­zeit­raum ein­ge­reicht wer­den. Ein Pro­jekt darf ins­ge­samt nicht mehr als 20.000 € (brut­to) kos­ten, soll­te v.a. inves­tiv sein und muss bis Ende Novem­ber die­ses Jah­res umge­setzt und abge­rech­net wer­den kön­nen.

Aus allen bis zum 22. März ein­ge­gan­ge­nen Anträ­gen wählt die LEA­DER-Regi­on dann die bes­ten aus – denn das Gesamt­bud­get im För­der­pro­gramm ist begrenzt. Gehen mehr Anträ­ge ein als Bud­get vor­han­den ist, fin­det eine qua­li­ta­ti­ve Aus­wahl über eine Bewer­tungs­ma­trix statt. In jedem Fall soll­te der Bene­fit für die Regi­on und ihre Men­schen mög­lichst groß sein.

Die LAG Big­ge­Land, der erwei­ter­te Vor­stand der LEA­DER-Regi­on, ent­schei­det Mit­te April über die Pro­jekt­aus­wahl. Danach wer­den die Ver­trä­ge mit den Pro­jekt­trä­gern geschlos­sen, und erst dann dür­fen die Pro­jekt­trä­ger mit der Umset­zung begin­nen.

Geför­dert wer­den die Maß­nah­men mit bis zu 80 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten, also maxi­mal 16.000 €. Die rest­li­chen Mit­tel müs­sen die Antrag­stel­ler als Eigen­mit­tel auf­brin­gen. Die För­de­rung erfolgt nach dem Erstat­tungs­prin­zip, die Pro­jekt­kos­ten müs­sen von den Antrag­stel­lern also zunächst vor­fi­nan­ziert wer­den.

Eine Info­ver­an­stal­tung für Inter­es­sier­te fin­det per Video­kon­fe­renz am Mon­tag, den 19.02.2024 um 19 Uhr statt. Der Link wird auf der Web­sei­te der LEA­DER-Regi­on Big­ge­Land ver­öf­fent­licht.

Alle Infor­ma­tio­nen, För­der­be­din­gun­gen und Fris­ten sowie eine Über­sicht zu den Klein­pro­jek­ten 2023 fin­den Inter­es­sier­te im Inter­net unter www. leader-biggeland.de

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