Die Sicherung der hausärztlichen Versorgung ist ein wichtiges Thema – insbesondere in ländlich geprägten Regionen wie dem Sauerland.

Hier hat die Gemeinde Finnentrop nun eine Idee der Servicestelle für Ärztinnen und Ärzte des Kreises Olpe aufgegriffen und erfolgreich umgesetzt: Sie schloss eine Vereinbarung mit Dr. med. Lisa Kahlstadt über die finanzielle Beteiligung an Fort- und Weiterbildungskosten im Rahmen ihrer  vertragsärztlichen Tätigkeit in der Gemeinde Finnentrop ab. Diese Vereinbarung wird somit erstmalig umgesetzt und gilt als Angebot auch an alle weiteren Ärztinnen und Ärzte, die sich neu in der Finnentroper Kommune niederlassen möchten.

Das Vertragswerk hat die junge Ärztin in der Entscheidung positiv beeinflusst, ihre fachärztliche Tätigkeit in der Gemeinde Finnentrop auszuüben und damit die hausärztliche Versorgung in der Kommune zu verbessern. Lisa Kahlstadt absolvierte ihre insgesamt fünfjährige Weiterbildung zur Fachärztin für Allgemeinmedizin in Lüdenscheid und Finnentrop. Seit dem 1. April 2023 hat sie als Fachärztin für Allgemeinmedizin einen sogenannten Vertragsarztsitz und ist in der „Gemeinschaftspraxis Finnentrop“ an der Bamenohler Straße 232 tätig.

„Darüber freuen wir uns sehr“, erklärt Achim Henkel, Bürgermeister der Gemeinde Finnentrop, und lobt die Kooperation mit Christina Röcher von der Servicestelle für Ärztinnen und Ärzte des Kreises Olpe. „Wenn es uns als Kommune gemeinsam mit dem Kreis Olpe gelingt, junge Ärztinnen und Ärzte dazu zu bewegen, ihren Beruf bei uns auszuüben, ist das ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger hier im Kreis Olpe.“

Christina Röcher von der Servicestelle für Ärztinnen und Ärzte des Kreises Olpe begleitete Dr. Lisa Kahlstadt bei den Gesprächen mit der Gemeinde Finnentrop. Sie lobt: „Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Gemeinde Finnentrop war sehr pragmatisch und zielführend.“

In der Vereinbarung erklärt sich die Gemeinde Finnentrop bereit, Fort- und Weiterbildungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit stehen, finanziell zu bezuschussen.

Der Zuschuss erfolgt für

  • die Teilnahme an Seminaren, Kongressen und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Online-Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte,
  • die Übernachtung und Verpflegung im Rahmen einer der oben genannten Veranstaltungen,
  • Prüfungsgebühren sowie
  • Fortbildungsmaterialien.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf insgesamt 10.000 Euro. Der Förderzeitraum umfasst vier Jahre, die jährliche Auszahlung beschränkt sich auf maximal 2.500 Euro. Sollte die vertragsärztliche Tätigkeit in der Gemeinde Finnentrop innerhalb dieser vier Jahre beendet werden, endet sogleich die Wirksamkeit der Vereinbarung.

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