Nach einer Feier eskaliert ein Streit. Hierbei streckt ein Jugendlicher seinen Kontrahenten mit der Faust nieder. Zu allem Unglück verletzt sich dieser beim Sturz so stark, dass er auf die Intensivstation eingeliefert werden muss. Situationen, wie sie sich auch im Kreis Olpe abspielen.

Der Täter muss sich später vor Gericht verantworten. Sofern er zur Tatzeit zwischen 14 und 20 Jahre alt ist, steht zuvor ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe an. Deren Mitarbeitende begleiten junge Straffällige in Strafverfahren und schlagen der Justiz erzieherische Maßnahmen vor. Alles mit dem Ziel, dass sich solche Taten nicht wiederholen.

Zuletzt fehlte es jedoch an einem Angebot für junge Straffällige, die bei ihren Taten durch ein gewisses Maß an Rücksichtslosigkeit aufgefallen sind. Um diese Lücke zu schließen, hat die Jugendgerichtshilfe des Kreises Olpe in Abstimmung mit der Justiz ein neues Angebot in Form eines Sozialen Trainingskurses eingerichtet.

Hierbei handelt es sich um ein Gruppenangebot für bis zu zehn Teilnehmende. Für die Durchführung konnten die beiden ausgebildeten Anti-Aggressivitäts-Trainer Thomas Schmidt und Andreas Hammel vom Jugendhilfeträger GEB (Gesellschaft für Erziehungshilfe und Beratung) aus Siegen gewonnen werden.

„Sie haben schlechte Dinge getan, aber sie sind keine schlechten Menschen.“ Mit dieser Haltung operieren die beiden Trainer. Um wertschätzend mit den jungen Straffälligen arbeiten zu können, muss die Tat von der Person getrennt werden. In zehn Kurseinheiten soll erlernt werden, wie man künftig Konflikte gewaltfrei löst. Hierbei soll sowohl eine Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit erfolgen als auch Verständnis für die Situation des Opfers vermittelt werden.

Die Zuweisung zum Kurs erfolgt entweder im Rahmen einer Verurteilung durch ein Jugendgericht oder als Maßgabe der Jugendgerichtshilfe in einem außergerichtlichen Verfahren.

Der erste Soziale Trainingskurs endete vor Kurzem. Holger Kühn, Teamleiter der Jugendgerichtshilfe des Kreises Olpe, zieht ein positives Fazit: „Die Wirkung eines Sozialen Trainingskurses ist zweifelsfrei effektiver als andere Sanktionen wie die Verrichtung von Sozialstunden, da sich die jungen Straffälligen intensiv mit ihrer Straftat auseinandersetzen müssen.“

Voraussetzung, um den Kurs zu bestehen, ist eine aktive und regelmäßige Teilnahme. Wer einmal unentschuldigt fehlt, wird aus dem Programm genommen. Ein Abbruch führt zudem unweigerlich zu weiteren Sanktionen durch die Justiz. So müsste, wer den Sozialen Trainingskurs nicht erfolgreich absolviert, einen Arrest verbüßen. Von dieser Sanktion musste nach dem ersten Durchlauf des Kurses zum Glück kein Gebrauch gemacht werden.

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