Nach einer Fei­er eska­liert ein Streit. Hier­bei streckt ein Jugend­li­cher sei­nen Kon­tra­hen­ten mit der Faust nie­der. Zu allem Unglück ver­letzt sich die­ser beim Sturz so stark, dass er auf die Inten­siv­sta­ti­on ein­ge­lie­fert wer­den muss. Situa­tio­nen, wie sie sich auch im Kreis Olpe abspie­len.

Der Täter muss sich spä­ter vor Gericht ver­ant­wor­ten. Sofern er zur Tat­zeit zwi­schen 14 und 20 Jah­re alt ist, steht zuvor ein Gespräch bei der Jugend­ge­richts­hil­fe an. Deren Mit­ar­bei­ten­de beglei­ten jun­ge Straf­fäl­li­ge in Straf­ver­fah­ren und schla­gen der Jus­tiz erzie­he­ri­sche Maß­nah­men vor. Alles mit dem Ziel, dass sich sol­che Taten nicht wie­der­ho­len.

Zuletzt fehl­te es jedoch an einem Ange­bot für jun­ge Straf­fäl­li­ge, die bei ihren Taten durch ein gewis­ses Maß an Rück­sichts­lo­sig­keit auf­ge­fal­len sind. Um die­se Lücke zu schlie­ßen, hat die Jugend­ge­richts­hil­fe des Krei­ses Olpe in Abstim­mung mit der Jus­tiz ein neu­es Ange­bot in Form eines Sozia­len Trai­nings­kur­ses ein­ge­rich­tet.

Hier­bei han­delt es sich um ein Grup­pen­an­ge­bot für bis zu zehn Teil­neh­men­de. Für die Durch­füh­rung konn­ten die bei­den aus­ge­bil­de­ten Anti-Aggres­si­vi­täts-Trai­ner Tho­mas Schmidt und Andre­as Ham­mel vom Jugend­hil­fe­trä­ger GEB (Gesell­schaft für Erzie­hungs­hil­fe und Bera­tung) aus Sie­gen gewon­nen wer­den.

„Sie haben schlech­te Din­ge getan, aber sie sind kei­ne schlech­ten Men­schen.“ Mit die­ser Hal­tung ope­rie­ren die bei­den Trai­ner. Um wert­schät­zend mit den jun­gen Straf­fäl­li­gen arbei­ten zu kön­nen, muss die Tat von der Per­son getrennt wer­den. In zehn Kurs­ein­hei­ten soll erlernt wer­den, wie man künf­tig Kon­flik­te gewalt­frei löst. Hier­bei soll sowohl eine Aus­ein­an­der­set­zung mit der eige­nen Per­sön­lich­keit erfol­gen als auch Ver­ständ­nis für die Situa­ti­on des Opfers ver­mit­telt wer­den.

Die Zuwei­sung zum Kurs erfolgt ent­we­der im Rah­men einer Ver­ur­tei­lung durch ein Jugend­ge­richt oder als Maß­ga­be der Jugend­ge­richts­hil­fe in einem außer­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren.

Der ers­te Sozia­le Trai­nings­kurs ende­te vor Kur­zem. Hol­ger Kühn, Team­lei­ter der Jugend­ge­richts­hil­fe des Krei­ses Olpe, zieht ein posi­ti­ves Fazit: „Die Wir­kung eines Sozia­len Trai­nings­kur­ses ist zwei­fels­frei effek­ti­ver als ande­re Sank­tio­nen wie die Ver­rich­tung von Sozi­al­stun­den, da sich die jun­gen Straf­fäl­li­gen inten­siv mit ihrer Straf­tat aus­ein­an­der­set­zen müs­sen.“

Vor­aus­set­zung, um den Kurs zu bestehen, ist eine akti­ve und regel­mä­ßi­ge Teil­nah­me. Wer ein­mal unent­schul­digt fehlt, wird aus dem Pro­gramm genom­men. Ein Abbruch führt zudem unwei­ger­lich zu wei­te­ren Sank­tio­nen durch die Jus­tiz. So müss­te, wer den Sozia­len Trai­nings­kurs nicht erfolg­reich absol­viert, einen Arrest ver­bü­ßen. Von die­ser Sank­ti­on muss­te nach dem ers­ten Durch­lauf des Kur­ses zum Glück kein Gebrauch gemacht wer­den.

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