Mittwoch, 12. Februar 2025

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Land­rat lobt beherz­ten Ein­satz des Ret­tungs­diens­tes

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Am Mitt­woch, 22. Juni, kam es am Vor­stau­be­cken des Big­ge­sees zu einem Unfall, bei dem eine Per­son ins Was­ser fiel und zu ertrin­ken droh­te. Dank des beherz­ten Ein­grei­fens eines Not­fall­sa­ni­tä­ters, der mit einem Tret­boot den Ver­un­glück­ten ans Ufer brach­te, konn­te Schlim­me­res ver­hin­dert wer­den.

Land­rat Theo Mel­cher lobt aus­drück­lich den beherz­ten und krea­ti­ven Ein­satz des Ret­tungs­dienst­mit­ar­bei­ters: „Der Kol­le­ge hat die Situa­ti­on schnell erfasst und vor­bild­lich gehan­delt. Der Dank gilt auch der ‚Besat­zung‘ des Tret­boots, die den Kol­le­gen tat­kräf­tig unter­stützt hat. Wenn ein Mensch in Not gerät, ist jeder und jede von uns zur Hil­fe­leis­tung ver­pflich­tet. Dabei ist es jedoch enorm wich­tig, sich nicht selbst in Gefahr zu brin­gen. Das ist in die­sem Fall vor­bild­lich gelun­gen.“

Nor­ma­ler­wei­se gehört eine Ret­tung aus dem Was­ser zu den Auf­ga­ben spe­zia­li­sier­ter Ein­satz­kräf­te wie der Feu­er­wehr und der DLRG, da der Ret­tungs­dienst über kei­ne ent­spre­chen­de Spe­zi­al­aus­rüs­tung und ‑aus­bil­dung ver­fügt. In die­sem Fall war aber eine Ret­tung ohne Gefahr für die Ein­satz­kräf­te mög­lich, weil in direk­ter Nähe zum Not­fall­ort ein Tret­boot ver­füg­bar war.  

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