Die Disziplinarverfahren gegen zwei ehemalige Pfarrer aus dem Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg sind eingestellt worden. Sie waren beschuldigt worden, im Falle eines ehemaligen Jugendmitarbeiters, der über viele Jahre hinweg sexualisierte Gewalt an Jugendlichen verübt hatte, nicht eingeschritten zu sein und dessen Taten gegenüber Jugendlichen in der Kirchengemeinde nicht verhindert zu haben.


Ob oder in welchem Umfang die beiden damaligen Pfarrer der betreffenden Gemeinde von den Vergehen des Jugendmitarbeiters gewusst haben, ließ sich in der Rückschau nicht eindeutig nachweisen. In dem Verfahren waren zahlreiche Zeugen angehört worden, zusätzlich zur
eingehenden Prüfung durch Juristen des Landeskirchenamts wurde die ausführliche Stellungnahme einer unabhängigen, externen juristischen Sachverständigen eingeholt.


Letztlich ergab die intensive Befassung, dass sich den beschuldigten Pfarrern keine Versäumnisse im Sinne einer formalen Verletzung ihrer Amtspflichten nachweisen ließen. Erschwerend für das Verfahren war die Tatsache, dass die Vorfälle teilweise Jahrzehnte zurücklagen und die Zeugen daher nur wenige konkrete Äußerungen aus Gesprächen mit den Beschuldigten rekapitulieren konnten.


Der ehemalige Jugendmitarbeiter, dem zahlreiche Taten sexualisierter Gewalt zur Last gelegt worden waren, hatte nach Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn im Jahr 2020 Suizid begangen.


Auch wenn die Disziplinarverfahren jetzt eingestellt werden mussten, wird die Evangelische Kirche von Westfalen den Fall insgesamt im Rahmen einer unabhängigen wissenschaftlichen Einzelfallstudie aufarbeiten lassen. Dabei werden auch die strukturellen Defizite und
Zusammenhänge, die sexualisierte Gewalt ermöglicht hatten, sowie Rolle und Verantwortung der beteiligten Pfarrpersonen in den Blick genommen.

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