Samstag, 25. Januar 2025

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Son­der­hot­line für Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) hat für Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne eine Son­der­hot­line ein­ge­rich­tet. Mit­ar­bei­ter der BA geben dort Geflüch­te­ten Infor­ma­tio­nen zur Arbeits- und Aus­bil­dungs­su­che in rus­si­scher und ukrai­ni­scher Spra­che.

Die Hot­line ist von Mon­tag bis Don­ners­tag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Frei­tag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Ser­vice­ruf­num­mer (0911/178‑7915) erreich­bar. Der Anruf ist nicht gebüh­ren­frei, es fal­len Gebüh­ren für einen Anruf ins deut­sche Fest­netz an. Die Ein­rich­tung einer gebüh­ren­frei­en Hot­line ist tech­nisch nicht mög­lich. Denn mit einem Tele­fon, das mit einem ukrai­ni­schen Mobil­funk­ver­trag aus­ge­stat­tet ist, kann kei­ne 0800-Ruf­num­mer ange­wählt wer­den.

Die Hot­line fun­giert als ers­te Anlauf­stel­le für geflüch­te­te Men­schen aus der Ukrai­ne, die Inter­es­se an einer Arbeits­auf­nah­me oder einer Aus­bil­dung haben. Damit ermög­licht die BA einen unkom­pli­zier­ten Zugang zu ihren Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen ohne Sprach­bar­rie­ren.

Schwer­punk­te bei der Infor­ma­ti­on im Rah­men der Arbeits­auf­nah­me und Aus­bil­dung sind die Aner­ken­nung aus­län­di­scher Schul- und Berufs­ab­schlüs­se und der Zugang zu Sprach­kur­sen.

Falls sich wei­te­re Fra­gen, die sich auf­grund der geän­der­ten Lebens­si­tua­ti­on erge­ben (wie Woh­nungs­su­che, Sozi­al­leis­tun­gen, Kran­ken­ver­si­che­rung), geben die Mit­ar­bei­ter Hin­wei­se auf wei­te­re Infor­ma­ti­ons­quel­len, wie z.B. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine

https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

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