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Nach gut zehn Jahren gibt es wieder eine europaweite Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung: den Zensus 2022. Ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer befragen deshalb in Kürze auch im Kreis Olpe wieder ausgewählte Haushalte. Für die Durchführung des Zensus hat die Kreisverwaltung eine Erhebungsstelle eingerichtet. Das vierköpfige Team leitet Miriam Schneider. Die 47-Jährige Diplom-Verwaltungswirtin hat rund 30 Jahre Jahre Erfahrung in der Verwaltungsarbeit. „Die Erhebungsstelle der Kreisverwaltung koordiniert und organisiert die Volkszählung im Kreis Olpe“, erläutert Schneider.

Der Zensus 2022 ist eine statistische Erhebung. Er ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Außerdem zählt der Zensus alle Wohnungen und Gebäude mit Wohnraum. Stichtag und Beginn der aktuellen Befragungen ist der 15. Mai 2022.

Der Zensus 2022 ist ein registergestützter Zensus. Das bedeutet, es müssen nicht alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden, da die meisten Daten bereits bei den Verwaltungen vorliegen, etwa in den Melderegistern. „Bei der Auszählung können sich die Statistiker aber nicht allein auf diese vorhandenen Daten stützen“, so Schneider. „Denn diese sind nicht immer präzise und aktuell.“ Die Haushaltebefragung ist außerdem notwendig, um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie Angaben zu Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit.

„Der Zensus ist nötig, weil viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen beruhen“, sagt Miriam Schneider. Damit dafür verlässliche Zahlen vorliegen, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. Sie ist die Grundlage für die Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen und Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgen auch die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat und kommunale sowie Länder-Finanzausgleiche.

Befragt werden auch Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte wie Alten-/Pflegeheime und Kinder-/Jugendheime. Dort ist aufgrund relativ hoher Fluktuation oder unzureichenden Meldungen von vielen veralteten oder unvollständigen Angaben in den Registern auszugehen. Deshalb werden dort Daten zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern erfasst. In Wohnheimen werden diese direkt befragt, in Gemeinschaftsunterkünften stellvertretend die Leitung.

Bei der Haushaltebefragung werden gut zehn Millionen Menschen stichprobenartig befragt. Das Ergebnis wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Anschrift der Befragten wurde zufällig ausgewählt.

Ablauf der Haushaltebefragung

Im Kreis Olpe werden 2888 Haushalte mit 12.588 Personen befragt, dazu kommen 121 Gemeinschaftsunterkünfte und ein Wohnheim. Ab dem Zensus-Stichtag am 15. Mai kündigen sich die Interviewerinnen und Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte) zunächst mit einem Brief oder einer Postkarte bei den Haushalten an.

Zum angekündigten Termin weisen sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Ausweis aus und erfragen in einem kurzen Interview die Anzahl der Personen im Haushalt und einige zentrale Angaben zu den Haushaltsmitgliedern. Anschließend erhalten die Befragten Zugangsdaten für einen weitergehenden Online-Fragebogen, der auf Wunsch auch auf Papier ausgefüllt werden kann.

Die Befragung erfolgt unter strengen Vorgaben zum Infektionsschutz. Die Erhebungsbeauftragten müssen die Wohnungen der Befragten nicht betreten.

Befragung zu Haus- und Wohnungseigentum

Für Wohnungen und Gebäude gibt es keine flächendeckenden Register. Daher werden postalisch auch 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum befragt.

„Es ist dafür gesorgt, dass der Datenschutz und das Statistikgeheimnis eingehalten werden“, sagt die Leiterin der örtlichen Erhebungsstelle, Miriam Schneider. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für statistische Zwecke im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 verwendet werden und werden weder an andere Bereiche der Kreisverwaltung noch an andere Behörden weitergegeben. „Aus diesem Grund ist die Erhebungsstelle in einem von der übrigen Verwaltung abgeschotteten Bereich eingerichtet worden, zu dem nur die Mitarbeitenden der Erhebungsstelle Zugang haben.“

Wer aufgefordert wird, am Zensus teilzunehmen, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Nur mit korrekten Angaben kann eine aussagekräftige Statistik erstellt werden. Mehr Informationen zum Zensus 2022 gibt es auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes, https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html, und des Landesbetriebs IT NRW, https://www.it.nrw/zensus-2022.

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