Neues Jahr – neues Geld: Vereine, Einrichtungen und Private können ab kommenden Dienstag (01. Februar) bis zum 01. März 2022 erneut Förderanträge für Kleinprojekte bis 20.000 € Gesamtkosten bei der LEADER-Region „BiggeLand – Echt.Zukunft.“ einreichen. Unterstützt werden investive Maßnahmen und Anschaffungen mit einem Fördersatz von bis zu 80 %. Im vergangenen Jahr konnten so 17 Projekte von Antragstellern mit insgesamt fast 200.000 € gefördert werden.


Die Kleinprojekte sind ein Förderprogramm vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Projekt-Förderung als Bonus zur Verfügung stellen. Es gilt für kleinere Maßnahmen, an der Zuwendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK) mit 90 % beteiligt. 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln des LEADER-Vereins und werden im BiggeLand somit von den vier Kommunen Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden getragen.


„Die Förderung der Kleinprojekte in den Jahren 2020 und 2021 war ein voller Erfolg“, sagt Regionalmanagerin Natascha Kempf-Dornseifer, die das Förderprogramm für die Kleinprojekte zusammen mit Hannah Kath als Ansprechpartnerin für die vier Kommunen im BiggeLand abwickelt. „Für die Antragsteller ist der Aufwand verhältnismäßig gering, der Fördersatz mit 80 % angenehm hoch und die Umsetzung aufgrund des Umfangs der Projekte schnell machbar.“


Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu muss zunächst ein kurzer Förderantrag an das Regionalmanagement der LEADER-Region im Bewerbungszeitraum gerichtet werden. Einzelne Projekte dürfen insgesamt nicht mehr als 20.000 € kosten und sollten v.a. investiv sein. Aus allen bis zum 01. März eingegangenen Anträgen wählt die LEADER-Region dann die besten aus – denn das Gesamtbudget im Förderprogramm ist begrenzt. Gehen mehr Anträge ein als Budget vorhanden ist, muss eine qualitative Auswahl stattfinden. „Wir denken bei den Kleinprojekten vor allem an wichtige Anschaffungen oder kleine bauliche Maßnahmen, z.B. für Vereine oder andere Einrichtungen mit einem gewissen öffentlichen Anspruch“, beschreibt Natascha Kempf-Dornseifer die Ideen, die sie erwartet. In jedem Falle sei es wichtig, dass der Benefit für die Region und ihre Menschen möglichst groß sei.


Die Projekte, die den Zuschlag schließlich erhalten, müssen dann noch ein paar Formalia bis zum 08. April nachliefern und können anschließend, voraussichtlich ab Mitte April, in die Umsetzung gehen und müssen bis Ende November umgesetzt und abgeschlossen werden. Gefördert werden die Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst vorfinanziert werden.


Im vergangenen Jahr gehörten zu den geförderten Kleinprojekt in der LEADER-Region u.a. ein Forscherlabor, Renovierungen an verschiedenen Vereinshäusern und ein Selbstbedienungs-Automat für den Dorfladen in Wenden-Ottfingen.


Alle Informationen, Förderbedingungen und Fristen sowie eine Übersicht zu den Kleinprojekten finden Interessierte im Internet unter www. leader-biggeland.de und www.facebook.com/biggeland.

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