Samstag, 25. Januar 2025

Top 5 der Woche

Ähnlich

Kir­chen­ge­setz zum Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt

Seit dem Inkraft­tre­ten des ‚Kir­chen­ge­set­zes zum Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt‘ am 1. März 2021 setzt der Ev. Kir­chen­kreis Lüden­scheid-Plet­ten­berg die kon­kre­te Maß­nah­men Schritt für Schritt um. Als ers­tes wur­de mit Jut­ta Tripp eine Prä­ven­ti­ons­kraft des
Kir­chen­kreis im Juli 2021 beru­fen. In die­ser Funk­ti­on ist sie u.a. für die Bera­tung von Pres­by­te­ri­en und Ein­rich­tun­gen im hei­mi­schen Kir­chen­kreis zustän­dig und hilft dabei das neue Kir­chen­ge­setz kon­kret umzu­set­zen. Im Novem­ber 2021 wur­den auf der Kreis­syn­ode dazu kla­re Stan­dards zum Schutz vor und im Umgang mit sexua­li­sier­ter Gewalt geschaf­fen.


Dar­über hin­aus haben zwei Mit­ar­bei­te­rin­nen der Sucht­be­ra­tungs­stel­le des Dia­ko­ni­schen Wer­kes an der von der Ev. Lan­des­kir­che von West­fa­len (EKvW) vor­ge­schrie­be­nen Schu­lung teil­ge­nom­men und nun ihre Zer­ti­fi­ka­te für einen erfolg­rei­chen Abschluss erhal­ten. Andrea Bäcker und Moni­ka Trif­fo lie­ßen sich fort­bil­den, um im Pro­zess der Umset­zung des Kir­chen­ge­set­zes als
Mul­ti­pli­ka­to­rin­nen zu fun­gie­ren. Inhal­te ihrer Fort­bil­dung waren neben Infor­ma­tio­nen zum Kir­chen­ge­setz u.a. recht­li­che Grund­la­gen, Defi­ni­tio­nen von sexua­li­sier­ter Gewalt sowie Maß­nah­men zur Prä­ven­ti­on und Inter­ven­ti­on, aber auch Infor­ma­tio­nen dazu, wie Täter und Täte­rin­nen vor­ge­hen und wie Schutz­kon­zep­te ent­wi­ckelt wer­den kön­nen. Schwer­punk­te der umfang­rei­chen Schu­lung waren auch didak­ti­sche Metho­den und die unter­schied­li­chen Ziel­grup­pen, an die sich künf­ti­ge Fort­bil­dun­gen rich­ten wer­den.

Nun wer­den Andrea Bäcker und Moni­ka Trif­fo als Mul­ti­pli­ka­to­rin­nen im Kir­chen­kreis tätig sein und Mit­ar­bei­ten­de schu­len. Ziel ist es, die Teil­neh­men­den für das The­ma zu sen­si­bi­li­sie­ren, Fak­ten­wis­sen zu ver­mit­teln und gemein­sam zu erör­tern, wie Kin­der, Jugend­li­che und auch Erwach­se­ne vor sexu­el­len Über­grif­fen geschützt wer­den kön­nen. „Ins­ge­samt geht es dar­um, die
Aus­nut­zung von Macht- und Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­sen zu erken­nen, die­se zu unter­bin­den und damit Über­grif­fen vor­zu­beu­gen.“, erklärt Andrea Bäcker, die seit 1993 in der Sucht­be­ra­tungs­stel­le Lüden­scheid tätig ist.


Neben den bei­den Mul­ti­pli­ka­to­rin­nen und Jut­ta Tripp, wird auch Kers­tin Ren­trop die­sen wich­ti­gen Auf­ga­ben­be­reich des hei­mi­schen Kir­chen­krei­ses unter­stüt­zen. Der hohe Per­so­nal­auf­wand ist auch not­wen­dig, um die anste­hen­den Auf­ga­ben ange­mes­sen leis­ten zu kön­nen. Der­zeit ist davon aus­zu­ge­hen, dass man in den kom­men­den Jah­ren ca. 1000 Haupt- und Ehren­amt­li­che im Kir­chen­kreis schu­len wird. Der Schu­lungs­um­fang für die ein­zel­nen Mit­ar­bei­ten­den kann dabei unter­schied­lich aus­se­hen – je nach Funk­ti­on und Art der Tätig­keit. So haben Mit­ar­bei­ten­de im päd­ago­gi­schen Bereich oder Per­so­nen in lei­ten­der Ver­ant­wor­tung höhe­ren Schu­lungs­be­darf als bei­spiels­wei­se Mit­ar­bei­ten­de in der Ver­wal­tung. Der Umfang wird min­des­tens vier Stun­den betra­gen, kann aber auch über 20 Stun­den in Anspruch neh­men.


„Wir ste­hen vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen, denn zum einem han­delt es sich um eine rie­si­ge Anzahl von Per­so­nen, die geschult wer­den müs­sen; und zum ande­ren müs­sen wir die Schu­lungs­in­hal­te für die ein­zel­nen Ziel­grup­pen kon­zi­pie­ren“, erklärt Moni­ka Trif­fo die anste­hen­den Auf­ga­ben. Gera­de über die Anzahl der ehren­amt­li­chen Mit­ar­bei­ten­den müs­se erst ein­mal ein Über­blick geschaf­fen wer­den. Trotz­dem konn­ten Bäcker und Trif­fo bereits in Zusam­men­ar­beit mit Ren­del Simon, Lei­te­rin der Psy­cho­lo­gi­schen Bera­tungs­stel­le Lüden­scheid, mit einem Pres­by­te­ri­um ein Grund­la­gen­mo­dul durch­füh­ren. Im Febru­ar die­ses Jah­res fol­gen dann
die Schu­lun­gen der Mit­ar­bei­ten­den von neun Kitas des hei­mi­schen Kir­chen­krei­ses.


Die vie­len Her­aus­for­de­run­gen zur Umset­zung des Kir­chen­ge­set­zes zum Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt sind für den Ev. Kir­chen­kreis Lüden­scheid-Plet­ten­berg deut­lich spür­bar. Super­in­ten­dent Dr. Chris­tof Gro­te ist aber von dem gro­ßen Auf­wand und sei­nen Aus­wir­kun­gen voll­kom­men über­zeugt. Gera­de mit Blick auf Ereig­nis­se der Ver­gan­gen­heit haben die Maß­nah­men zur
Inter­ven­ti­on und Prä­ven­ti­on von sexua­li­sier­ter Gewalt höchs­te Prio­ri­tät. „Kir­che soll­te ein Raum sein, in dem Men­schen geschützt sind. Wie wir auch aus eige­nen Erfah­run­gen im Kir­chen­kreis wis­sen, ist dies in der Rea­li­tät aber nicht immer der Fall. Men­schen haben hier schreck­li­che Erfah­run­gen machen müs­sen. Unser Ziel ist es, dass sich das bei uns nie mehr wie­der­ho­len wird.
Dafür wer­den wir in der Zukunft sehr viel auf­wen­den und inves­tie­ren.“


Die Maß­nah­men des Kir­chen­krei­ses auf die­ser Ebe­ne sind der­zeit unbe­fris­tet ange­legt. Im Anschluss an die anste­hen­den Schu­lun­gen der ca. 1000 Mit­ar­bei­ten­den, wer­den für den Kir­chen­kreis und sei­ne Ein­rich­tun­gen sowie die Kir­chen­ge­mein­den ent­spre­chen­de Schutz­kon­zep­te ent­wi­ckeln. Für Andrea Bäcker, Moni­ka Trif­fo, Jut­ta Tripp und Kers­tin Ren­trop kommt in der Zukunft somit sehr viel Arbeit zu. Ein gro­ßer Auf­wand, der auf Ebe­ne des hei­mi­schen Kir­chen­krei­ses berech­tig­ter­wei­se einen hohen Stel­len­wert erhält.

©EKKLP

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Beiträge