Corona-Auffrischungsimpfungen sind ab sofort deutlich früher möglich als bisher. Das hat das Gesundheitsministerium des Landes NRW in seinem neuesten Erlass vom 13. Dezember festgelegt. Lediglich ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen Zweit- und Auffrischungsimpfung muss noch eingehalten werden. Bisher lag diese Frist bei fünf Monaten. Der Kreis Olpe wird den neuen Landeserlass umgehend umsetzen.
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Booster schon nach vier Wochen möglich
NRW verkürzt Mindestfrist