Montag, 17. Februar 2025

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Alt­stadt­ein­gang West: Wei­ter geht‘s

Im Zuge der Umset­zung des Innen­stadt­ent­wick­lungs­kon­zep­tes der Han­se­stadt Atten­dorn wer­den in der Köl­ner Stra­ße die Bau­ar­bei­ten fort­ge­setzt.

Ab Mon­tag, 13. Dezem­ber 2021, wer­den zunächst zwei Bau­gru­ben erstellt, um neue Schacht­bau­wer­ke im Misch­was­ser­ka­nal zu ergän­zen. Im Janu­ar 2022 begin­nen dann auch die umfang­rei­chen Stra­ßen­bau­ar­bei­ten, um zwi­schen der Brei­ten Stra­ße und dem Westwall/Südwall den neu­en Alt­stadt­ein­gang her­zu­stel­len. Im Spät­som­mer 2021 wur­de bereits im Zuge die­ser Bau­maß­nah­me die Stra­ße Am See­wern­gra­ben erneu­ert.

Rund um den neu­en „Alt­stadt­ein­gang West“ ent­steht dann eine kom­plett neue Fahr­bahn sowie bar­rie­re­freie Geh­we­ge, die durch Pflanz­bee­te von der Stra­ße getrennt wer­den. Ergänzt wird das Gan­ze durch ener­gie­spa­ren­de und effi­zi­en­te Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen. Wie an den ande­ren Toren der Han­se­stadt Atten­dorn wer­den abschlie­ßend zwei 4,50 Meter hohe Stadt­tor-Ste­len instal­liert. Die­se erin­nern an den Stand­ort des ehe­ma­li­gen Köl­ner Tores und wer­den die Stadt­ge­schich­te zeit­ge­mäß wie­der­be­le­ben.

Das Pro­jekt wird durch die Archäo­lo­gen des LWL – Archäo­lo­gie für West­fa­len beglei­tet, da auch in die­sem Bereich mit dem Fund von Mau­er­werk gerech­net wird.

Die Bau­ar­bei­ten begin­nen zunächst unter einer halb­sei­ti­gen Sper­rung der Stra­ße, so dass Fahr­zeu­ge die Köl­ner Stra­ße stadt­ein­wärts in Rich­tung Klos­ter­platz befah­ren kön­nen. Auch Fuß­gän­ger kön­nen den Bau­stel­len­be­reich wei­ter­hin pas­sie­ren.

Die Stra­ße Am See­wern­gra­ben, dar­un­ter auch der Park­platz JYSK, ist vom Klos­ter­platz sowie vom Hoh­len Weg und vom Schül­dern­hof aus erreich­bar. Die Han­se­stadt Atten­dorn bit­tet auch im Namen des bau­aus­füh­ren­den Unter­neh­mens um Ver­ständ­nis für die not­wen­di­gen Bau­ar­bei­ten und die damit ver­bun­de­nen Unan­nehm­lich­kei­ten. Die Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den gebe­ten, die Beschil­de­rung im Bau­stel­len­be­reich zu beach­ten.

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