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Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehört und noch in Besitz eines Papier-Führerscheins ist, sollte diesen jetzt umtauschen lassen.

Ab 20. Januar 2022 müssen Verkehrsteilnehmende damit rechnen, dass die Polizei bei Verkehrskontrollen die Führerscheine daraufhin überprüft. „Das Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro kann man einsparen, wenn die alten Führerscheine rechtzeitig umgetauscht werden“, sagt der

Leiter der Direktion Verkehr bei der Kreispolizeibehörde Olpe, Jürgen Dzuballe.

Heinz Kirchhoff ist Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr beim Kreis Olpe. Er berichtet, dass im laufenden Jahr bereits an die 3.600 alte Führerscheine umgetauscht wurden. „Damit haben wir etwa 80 Prozent der für dieses Jahr kalkulierten Umtauschvorgänge bereits abgearbeitet“.

Hintergrund ist eine EU-Vorschrift, nach der sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis 2033 in den EU-einheitlichen Kartenführerschein umgetauscht werden müssen.

Der Zeitplan ist gestaffelt: Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen zum Beispiel bis zum 19. Januar 2023 ihre Papier-Führerscheine umtauschen. Die Geburtsjahrgänge vor 1953 haben Zeit bis zum 19. Januar 2033. Die neu ausgestellten Führerscheine sind dann 15 Jahre lang gültig.

Der Antrag auf den Führerscheinumtausch muss nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Termine können unter www.kreis-olpe.de/fuehrerschein gebucht werden. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild.

Alle Infos, auch zu den weiteren Umtauschfristen, gibt es unter www.kreis-olpe.de/fuehrerscheinumtausch.

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