Samstag, 25. Januar 2025

Top 5 der Woche

Ähnlich

Heli­os Kli­nik Atten­dorn öff­net wie­der die Türen für Besu­cher

Besuch tut gut – beson­ders im Kran­ken­haus. Besu­che von Ange­hö­ri­gen und Freun­den schaf­fen ein wenig Ablen­kung, hel­fen beim Zeit­ver­treib und schen­ken den Pati­en­ten ein klei­nes Stück Zuhau­se wäh­rend ihres Behand­lungs­auf­ent­halts.


Zum Schutz vor einer Anste­ckung mit dem Coro­na-Virus galt auch an der Heli­os Kli­nik Atten­dorn seit Ende Okto­ber 2020 ein gene­rel­les Besuchs­ver­bot, das Pati­en­ten­be­su­che nur in bestimm­ten Aus­nah­me­fäl­len ermög­lich­te. Auf­grund der sich zuneh­mend ent­span­nen­den Lage wer­den wir Besu­che von Ange­hö­ri­gen nun unter bestimm­ten Bedin­gun­gen* wie­der erlau­ben.


Besu­che sind daher wie­der nach der 1:1:1 Regel mög­lich, die bereits vor der zwei­ten Infek­ti­ons­wel­le galt: Pati­en­ten dür­fen ab dem fünf­ten Behand­lungs­tag pro Tag für eine Stun­de einen Besu­cher emp­fan­gen. Die Besuchs­zeit ist täg­lich von 14 bis 17 Uhr, der Ein­lass muss bis 16 Uhr erfol­gen. Wei­ter­hin gel­ten die aktu­el­len Hygie­ne- und Abstands­re­ge­lun­gen von min­des­tens 1,5 Meter zu ande­ren Per­so­nen sowie das stän­di­ge Tra­gen eines medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schut­zes auf dem Kli­nik­ge­län­de.


„Die ver­gan­ge­nen Mona­te waren sehr belas­tend, ins­be­son­de­re für unse­re Pati­en­ten und deren Ange­hö­ri­ge. Umso mehr freu­en wir uns, nun wie­der Besu­cher begrü­ßen zu dür­fen, wenn auch unter Auf­la­gen“, erklärt Kli­nik­ge­schäfts­füh­rer Dr. Vol­ker Seif­arth.


Außer­dem erfor­der­lich bleibt die Regis­trie­rung, um mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten nach­voll­zie­hen zu kön­nen. Auch hier geht die Heli­os Kli­nik wei­te­re digi­ta­le Wege: Muss­ten Besu­cher bis­her mit­tels Papier­for­mu­lar ein­che­cken, ist dies ab sofort auch online per Smart­phone mög­lich. Über einen QR-Code auf Pla­ka­ten vor dem Kli­nik­ein­gang sowie im Ein­gangs­be­reich gelan­gen Besu­cher zu einem Online-For­mu­lar, wo sie ihr Ein­gangs­scree­ning durch­füh­ren kön­nen. Nach der Anmel­dung erscheint ein grü­ner Haken, der den Zutritt zur Kli­nik gewährt. Das Ange­bot der digi­ta­len Regis­trie­rung gilt nicht nur für Besu­cher, son­dern ist auch für Pati­en­ten
gedacht, die zu ambu­lan­ten Unter­su­chun­gen in die Kli­nik kom­men. Wer möch­te, kann sich selbst­ver­ständ­lich auch auf her­kömm­li­che Wei­se mit­tels Papier­for­mu­lar regis­trie­ren.


„Mit­hil­fe der digi­ta­len Regis­trie­rung möch­ten wir vor allem die War­te­zei­ten ver­kür­zen und das Per­so­nal im Ein­gangs­be­reich ent­las­ten. Gleich­zei­tig kön­nen wir einen Bei­trag für die Umwelt leis­ten, indem wir Papier ein­spa­ren“, so der Kli­nik­ge­schäfts­füh­rer.

*Alle Besu­cher müs­sen nach­weis­lich eines der „drei G“ erfül­len: Voll­stän­dig geimpft (die voll­stän­di­ge Imp­fung muss min­des­tens 14 Tage zurück­lie­gen), COVID-19-gene­sen (Vor­weis eines posi­ti­ven PCR-Test­ergeb­nis, das min­des­tens 28 Tage und höchs­tens sechs Mona­te alt ist) oder aktu­ell nega­tiv getes­tet (das nega­ti­ve Schnell­test-Ergeb­nis muss von einer offi­zi­el­len Test­stel­le stam­men und darf nicht älter als 24 Stun­den sein).

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Beiträge