Aktuell werden die Corona-Regelungen für vollständig Geimpfte und Genesene in einigen Bereichen gelockert. Deshalb häufen sich beim Gesundheitsamt Anfragen über den Nachweis einer positiven PCR-Testung in der Vergangenheit, denn viele Genesene verfügen nicht über den entsprechenden Laborbefund.

Das Gesundheitsamt verschickt deshalb in den kommenden Tagen an über 5.000 genesene Personen im Kreisgebiet automatisch eine Bescheinigung über deren SARS-CoV-2-Infektion mit den notwendigen Daten. Diese kann dann als Nachweis bei den entsprechenden Einrichtungen oder Geschäften vorgelegt werden.

Die Anforderung eines Nachweises über die positive PCR-Testung beim Gesundheitsamt ist somit nicht mehr erforderlich.

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