Montag, 17. Februar 2025

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Heli­os ver­schärft die Besuchs­re­ge­lung

Auch die Heli­os Kli­nik Atten­dorn erlässt ange­sichts der rapi­de stei­gen­den Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen in der Bevöl­ke­rung ein vor­sorg­li­ches Besuchs­ver­bot. Zum Schutz von Mit­ar­bei­tern und Pati­en­ten sind Aus­nah­men nur in defi­nier­ten Ein­zel­fäl­len und in Abspra­che mit den behan­deln­den Ärz­ten der jewei­li­gen Fach­ab­tei­lung mög­lich, etwa für Pal­lia­tiv­pa­ti­en­ten und in medi­zi­ni­schen Här­te­fäl­len.

Für min­der­jäh­ri­ge Pati­en­ten wer­den mit den Eltern ein­ge­schränk­te Son­der­re­ge­lun­gen abge­spro­chen. Ein Ange­hö­ri­ger darf die wer­den­de Mut­ter unter der Geburt beglei­ten. Pati­en­ten­ei­gen­tum wie Klei­dung, Hygie­ne­ar­ti­kel oder Hilfs­mit­tel kön­nen an der Pfor­te abge­ge­ben wer­den.

Die­se neue Besu­cher­re­ge­lung gilt ab sofort und liegt nur in der der­zei­ti­gen Aus­nah­me­si­tua­ti­on begrün­det.

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