Freitag, 22. November 2024

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Online-Bescheinigungspflicht für Arbeitgeber am dem 1. Januar 2023

Seit 2014 können Arbeitgeber die Meldung über Beschäftigungsverhältnisse ihrer Mitarbeitenden bereits elektronisch absetzen. Nun folgt die Verpflichtung für alle Unternehmen unabhängig von Größe und Branche. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung des digitalen Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können die Bescheinigungen noch in Papierform eingereicht werden. Mit dem Jahreswechsel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann nicht mehr wie bisher der elektronischen Datenübermittlung widersprechen. Einen Nachweis über die übermittelten Daten der Arbeitgeber erhalten diese dann von der Bundesagentur für Arbeit. Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten als weitere Funktion die elektronische Übermittlung der Daten an den BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) der Bundesagentur für Arbeit an.

Weitere Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea

Oder rufen Sie die BEA-Hotline an: 0800 4 555527 (gebührenfrei)

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