Samstag, 25. Januar 2025

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Atten­dorn Open Air – Infor­ma­tio­nen rund um das Event

Am Don­ners­tag, 30. Mai 2024, beginnt das zwei­tä­gi­ge Atten­dorn Open Air mit dem Kon­zert von Micha­el Patrick Kel­ly.

Es wird im Rah­men der Ver­an­stal­tung ein erhöh­tes Ver­kehrs­auf­kom­men erwar­tet. Damit es zu kei­nem gro­ßen Ver­kehrs­chaos kommt, weist die Stadt Atten­dorn für das zwei­tä­gi­ge Event ins­ge­samt sechs Park­plät­ze aus. Die Stadt bit­tet alle Orts­kun­di­gen, die Park­plät­ze im Stadt­zen­trum zu nut­zen oder direkt ohne Auto zu kom­men. Auwär­ti­gen wird die Anrei­se per Zug emp­foh­len, denn der Atten­dor­ner Bahn­hof ist weni­ger als fünf Minu­ten Fuß­weg vom Ver­an­stal­tungs­ge­län­de ent­fernt. Auch für die Gäs­te, die bei­spiels­wei­se auf dem Cam­ping­platz Vier Jah­res­zei­ten am Big­ge­see über­nach­ten ist eine Zug­ver­bin­dung loh­nens­wert.

Wo kann über­haupt geparkt wer­den?

Ins­ge­samt gibt es sechs gro­ße Park­plät­ze, die im Stadt­ge­biet aus­ge­schil­dert wer­den:

Von dem P1 Mubea des Atten­dor­ner Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rers wird es ab 17:00 Uhr einen Shut­tle­bus zum Ver­an­stal­tungs­ge­län­de geben und ab Ende der Ver­an­stal­tung bis 23:15 Uhr auch wie­der zurück zum Park­platz.

Wei­te­re Park­plät­ze gibt es direkt hin­ter der Aral Tank­stel­le an der Kreu­zung der L512 den P2 Schel­mes­kamp sowie ein paar Meter wei­ter auf dem Park­platz Mühl­wie­se (P3). Für die­se Park­plät­ze gibt es kei­nen Shut­tle­bus, da das Ver­an­stal­tungs­ge­län­de in zehn bis 15 Minu­ten Fuß­weg erreich­bar ist. Eben­so gibt es die Mög­lich­keit, an der Sei­ten­stra­ße Mühl­wie­se (P4) zu par­ken. Auch an der Fir­ma Sode­cia (P5) und der Stadt­hal­le (P6) ste­hen Park­plät­ze zur Ver­fü­gung. Von den bei­den Park­plät­zen dau­ert der Fuß­weg etwa 15 Minu­ten.

Wie funk­tio­niert die Anrei­se mit dem Zug?

Der Bahn­hof befin­det sich direkt im Atten­dor­ner Zen­trum. Von dort aus ist das Ver­an­stal­tungs­ge­län­de an der Atta-Höh­le zu Fuß in fünf Minu­ten erreich­bar. Die letz­ten Züge fah­ren in bei­den Rich­tun­gen (Fin­nen­trop bzw. Olpe) um 23:30 Uhr ab.

Gibt es noch Kar­ten?

Ja. Für bei­de Kon­zert­ta­ge sind noch Tickets online im Vor­ver­kauf oder an der Tages­kas­se (sofern die Ver­an­stal­tung bis dahin nicht aus­ver­kauft ist) erhält­lich.

Wann beginnt die Ver­an­stal­tung, und wann ist Ein­lass?

Das ist an den jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­ta­gen unter­schied­lich. Am 30. Mai 2024 ist der Ein­lass um 17:30 Uhr, und die Ver­an­stal­tung beginnt um 19:00 Uhr.

Am zwei­ten Ver­an­stal­tungs­tag beginnt der Ein­lass bereits um 17:00 Uhr, und ab 17.30 Uhr wer­den die Besu­cher von DJ Maroox begrüßt. Danach fol­gen die Auf­trit­te von Kasal­la, Mo-Tor­res und den 257ers.

Was dür­fen die Besu­cher mit aufs Ver­an­stal­tungs­ge­län­de neh­men und was nicht?

Erlaubt sind klei­ne Taschen – maxi­mal in DIN-A3-Grö­ße – sowie Hygie­ne­ar­ti­kel. Ver­bo­ten sind zum Bei­spiel Ruck­sä­cke und gro­ße Taschen, Geträn­ke, Essen, Regen­schir­me (auch Knirp­se), Stüh­le, Falt­ho­cker, scharfe/spitze Gegen­stän­de, Erhö­hun­gen zum Ste­hen. Auch pro­fes­sio­nel­les Kame­ra­equip­ment ist nicht erlaubt.

Kann ich wäh­rend des Kon­zer­tes das Gelän­de wie­der ver­las­sen?

Grund­sätz­lich nein. In Aus­nah­me­fäl­len kann man sich am Ein­gang einen Stem­pel geben las­sen, mit dem man das Gelän­de ver­las­sen und wie­der betre­ten kann. Die Tickets gewäh­ren nur einen ein­ma­li­gen Zutritt.

Ich habe eine Geh­be­hin­de­rung und bin auf Beglei­tung ange­wie­sen. Gibt es Ver­güns­ti­gun­gen? Ist die Ver­an­stal­tung bar­rie­re­frei?

Per­so­nen, die auf­grund ihrer kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gung einen Roll­stuhl zur Fort­be­we­gung benö­ti­gen, haben einen Anspruch auf ein „Roll­stuhl­ti­cket“. Ist im Schwer­be­hin­der­ten­aus ein „B“, so erhält auch die Begleit­per­son ein ermä­ßig­tes Beglei­ter-Ticket.

Gäs­te mit einem Behin­de­rungs­grad ab 70GdB, die eine kör­per­li­che, geis­ti­ge oder psy­chi­sche Ein­schrän­kun­gen haben, haben eben­falls Anspruch auf ein ermä­ßig­tes Ticket. Auch hier gibt es ein ermä­ßig­tes Ticket für die Begleit­per­son, wenn sich im Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ein „B“ befin­det. Der Aus­weis muss beim Ein­lass prä­sen­tiert wer­den.

Auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de steht ein geson­der­ter Bereich (Podest mit Ram­pe) zur Ver­fü­gung, der teil­wei­se bestuhlt ist. Bar­rie­re­freie Toi­let­ten ste­hen zur Ver­fü­gung.

Mei­ne Tochter/mein Enkel/mein Paten­kind … möch­te ger­ne mit zum Kon­zert. Gibt es ein Min­dest­al­ter? Gibt es Ver­güns­ti­gun­gen für Kin­der?

Natür­lich dür­fen Kin­der und Jugend­li­che die Ver­an­stal­tung besu­chen. Grund­sätz­lich sind die Kon­zer­te aber kei­ne Kin­der­ver­an­stal­tun­gen und dem­entspre­chend gibt es auch kei­ne ver­güns­tig­ten Kin­der­ti­ckets. Das Min­dest­al­ter liegt bei aller­dings bei drei Jah­ren. Bit­te ach­ten Sie auf einen aus­rei­chen­den Gehör­schutz für Ihre Kin­der.

Für Kin­der und Jugend­li­che gilt fol­gen­des:

  • Kin­der unter 14 Jah­ren brau­chen eine erwach­se­ne Begleit­per­son sowie den Nach­weis, dass es sich um Erzie­hungs­be­rech­tig­te oder Erwach­se­ne mit Erzie­hungs­be­auf­tra­gung han­delt. Die­ses For­mu­lar muss am Kon­zert­tag aus­ge­füllt mit­ge­bracht wer­den.
  • Jugend­li­che zwi­schen 14 und 16 Jah­ren dür­fen das Kon­zert allei­ne besu­chen, benö­ti­gen dafür aber die Erlaub­nis ihrer Eltern.
  • Zwi­schen 16 und 18 Jah­ren dür­fen Jugend­li­che das Kon­zert bis 24:00 Uhr allei­ne besu­chen. Es gilt das Jugend­schutz­ge­setz. Ein Aus­weis ist zwin­gend mit­zu­füh­ren. Bit­te War­te­zei­ten für die Ein­lass­kon­trol­le ein­pla­nen.

Wie wird das Ver­an­stal­tungs­ge­län­de aus­se­hen?

Rund um das Ver­an­stal­tungs­ge­län­de gibt es zwei Toi­let­ten-Sta­tio­nen, zwei gas­tro­no­mi­sche Ange­bo­te sowie ver­schie­de­ne Geträn­ke-Ange­bo­te.

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