Freitag, 24. Januar 2025

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Umtausch­frist für Papier-Füh­rer­schei­ne läuft bald ab

Der Kreis Olpe infor­miert:

Wer zu den Geburts­jahr­gän­gen 1965 bis 1970 gehört und noch in Besitz eines Füh­rer­scheins in Papier­form ist, soll­te die­sen zügig umtau­schen.

Hin­ter­grund ist eine EU-Vor­schrift, nach der sämt­li­che Füh­rer­schei­ne, die vor dem 19. Janu­ar 2013 aus­ge­ge­ben wur­den, bis zum Jahr 2033 in den EU-ein­heit­li­chen Kar­ten­füh­rer­schein umge­tauscht wer­den müs­sen. Dabei ist der Zeit­plan gestaf­felt.

Rica Son­der­mann ist Fach­ser­vice­lei­te­rin im Fach­dienst Stra­ßen­ver­kehr und orga­ni­siert den Füh­r­er­scheinum­tausch. Sie erläu­tert, dass die Geburts­jahr­gän­ge 1965 bis 1970 bis zum 19. Janu­ar 2024 ihre Papier-Füh­rer­schei­ne umtau­schen müs­sen. Nach die­sem Datum ver­lie­ren die alten Füh­rer­schei­ne ihre Gül­tig­keit. „Die neu aus­ge­stell­ten Füh­rer­schei­ne sind dann jeweils 15 Jah­re lang gül­tig.“

Der Antrag auf den Füh­r­er­scheinum­tausch kann nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung per­sön­lich in der Füh­rer­schein­stel­le gestellt wer­den. Ter­mi­ne sind auf der Inter­net­sei­te www.kreis-olpe.de\fuehrerschein zu buchen.

Mög­lich ist der Füh­r­er­scheinum­tausch inzwi­schen auch in den Bür­ger­bü­ros der jewei­li­gen Hei­mat­ge­mein­de im Kreis Olpe (Aus­nah­me: Kreis­stadt Olpe).

Sowohl in der Füh­rer­schein­stel­le als auch in den Bür­ger­bü­ros sind mit­zu­brin­gen:

Es ist übri­gens mög­lich, den alten Papier-Füh­rer­schein für Erin­ne­rungs­zwe­cke zu behal­ten. Des­sen Gül­tig­keit wird mit der Bean­tra­gung des neu­en Füh­rer­scheins zeit­lich befris­tet, und „der Alte“ ver­liert mit dem Erhalt des neu­en Kar­ten­füh­rer­scheins dann sei­ne Wirk­sam­keit.

Alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen gibt es hier: www.kreis-olpe.de/fuehrerscheinumtausch.

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