„Es ist bedauerlich, dass die Anpassung der Kindergartenbeiträge erst ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, was zu einer weiteren Verzögerung bei der Entlastung der Eltern führt“, zeigt sich Lukas Kroll (SPD-Vertreter in Jugendhilfeausschuss), sichtlich enttäuscht: „Die neue Beitragsstaffelung sieht vor, dass die Beitragspflicht nun ab einem Jahreseinkommen von 37.000 Euro einsetzt. Diese Änderung geht in die richtige Richtung, bleibt jedoch weit hinter den von uns als SPD-Fraktion geforderten 49.000 Euro zurück, die wir als neue Freigrenze in die Beratungen eingebracht haben. Diese Entscheidung ist bedauerlich und lässt die Möglichkeit verstreichen, echte soziale Gerechtigkeit in der Kinderbetreuung zu erreichen.“

Die Diskussion über die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindergarten und Kindertagespflege begann bereits im vergangenen Jahr, als die SPD-Fraktion einen Antrag auf Neuordnung der Gebühren im Jugendhilfeausschuss einreichte. Dieser Vorschlag sah vor, die Beiträge ab August 2023 feiner nach dem Elterneinkommen abzustufen und niedrigere Einkommensgruppen massiv zu entlasten. „Doch anstatt diesen Weg einzuschlagen, argumentieren UWG, die Grünen und FDP, dass vor allem die oberen Einkommensschichten bei dieser Neuordnung der Beitragssatzung zu stark belastet würden“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christin-Marie Stamm. Kreistagsmitglied Anna Orsini fügt hinzu: „Wir sprechen nun davon, dass Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 133.000 Euro ab dem neuen Jahr rund 50 Euro mehr zahlen, wohingegen unsere Forderung einer massiven Entlastung für Familien mit geringerem Einkommen vom Tisch ist. Dies lässt für uns den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit vermissen.“

„Während sich die vom Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossene und von der SPD favorisierte neue Beitragstabelle vom gesamten Beitragsaufkommen her neutral darstellte, wird nun die Kreiskasse jährlich mit rd. 530.000 Euro belastet. Letztlich zahlen dies über die Kreisumlage die sieben Kommunen des Kreises. Für Attendorn z. B. bedeutet das eine Erhöhung um ca. 170.000 Euro im Jahr. Auch für die kleineren Kommunen im Kreis sind dies bis zu 50.000 Euro im Jahr. Weiterhin belastet werden Familien im Einkommensbereich von 37.000 Euro bis 49.000 Euro; Nutznießer sind in erster Linie Familien mit einem Jahreseinkommen von mehr als 73.000 Euro, so abschließend Bernd Banschkus, Fraktionsvorsitzender der SPD.

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