Donnerstag, 23. Januar 2025

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Immo­bi­li­en­markt in Bewe­gung im Kreis Olpe

Eine Fül­le inter­es­san­ter Daten und Fak­ten ent­hält der Grund­stücks­markt­be­richt 2023, den der Gut­ach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­wer­te im Kreis Olpe erar­bei­tet hat und der jetzt vor­liegt. Der Bericht beschreibt den regio­na­len Grund­stücks­markt des Jah­res 2022.

Die sta­tis­ti­schen Aus­wer­tun­gen zei­gen auf, dass die Prei­se auf dem Immo­bi­li­en­markt – wie bereits in den Vor­jah­ren – noch­mals gestie­gen sind. Aller­dings ist die Anzahl der Kauf­ver­trä­ge ins­ge­samt rück­läu­fig. Vor allem in der zwei­ten Jah­res­hälf­te 2022 wur­den kreis­weit weni­ger Ver­trä­ge abge­schlos­sen, und die­ser Trend hält in den ers­ten Mona­ten 2023 an. Nach Ansicht der Fach­leu­te im Gut­ach­ter­aus­schuss ist dies eine direk­te Fol­ge der stark gestie­ge­nen Zin­sen auf dem Kapi­tal­markt.

Preis­ent­wick­lung

Da die Prei­se in nahe­zu allen Berei­chen des Immo­bi­li­en­markts empor­ge­klet­tert sind, hat sich trotz sin­ken­der Fall­zah­len der Geld­um­satz im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren erhöht. Es gibt aber mit Blick auf 2022 auch gegen­läu­fi­ge Ent­wick­lun­gen zu beob­ach­ten, so wur­den Wald­grund­stü­cke und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser im Durch­schnitt güns­ti­ger gehan­delt.

Ins­be­son­de­re seit Som­mer 2022 hat der Gut­ach­ter­aus­schuss Markt­ver­än­de­run­gen fest­ge­stellt. Vor allem in hoch­prei­si­gen Regio­nen wer­den weni­ger Kauf­fäl­le von Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern regis­triert.

Ein Bau­trä­ger­ge­schäft ist kaum erkenn­bar. Kreis­weit sind ledig­lich neun neue Eigen­tums­woh­nun­gen ver­äu­ßert wor­den. Zum Ver­gleich: Im Jahr 2016 gab es im Kreis Olpe 87 Ver­käu­fe. Auch gebrauch­te Eigen­tums­woh­nun­gen wech­sel­ten im ver­gan­ge­nen Jahr viel sel­te­ner den Besit­zer. Trotz­dem gibt es auch in die­sem Seg­ment noch stei­gen­de Prei­se.

Wo kom­men die Zah­len her?

Als Daten­grund­la­ge für die Boden­richt­wer­te und den Grund­stücks­markt­be­richt dient die Kauf­preis­samm­lung. Alle Nota­re sind durch das Bau­ge­setz­buch ver­pflich­tet, eine Kopie sämt­li­cher Immo­bi­li­en­kauf­ver­trä­ge zur Aus­wer­tung an die Gut­ach­ter­aus­schüs­se zu sen­den. Daher hat die­ses Gre­mi­um den gro­ßen Vor­teil einer wirk­lich flä­chen­de­cken­den, lücken­lo­sen und somit auch rea­lis­ti­schen Markt­über­sicht.

Eine der Haupt­auf­ga­ben der Gut­ach­ter­aus­schüs­se besteht dar­in, die Daten des Immo­bi­li­en­markts für ihren Zustän­dig­keits­be­reich zu sam­meln und der Öffent­lich­keit die wesent­li­chen Zah­len und Erkennt­nis­se trans­pa­rent auf­zu­be­rei­ten. Aus die­sem Grun­de wer­den u.a. die Boden­richt­wer­te im Kreis Olpe anhand der tat­säch­li­chen Kauf­prei­se jähr­lich über­prüft und über das Por­tal BORIS.NRW (www.boris.nrw) ver­öf­fent­licht. Dort ist der jähr­lich erschei­nen­de Grund­stücks­markt­be­richt kos­ten­los erhält­lich, in dem alle wei­te­ren Aus­wer­tun­gen des regio­na­len Grund­stücks­markts dar­ge­stellt wer­den.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Gut­ach­ter­aus­schuss im Kreis Olpe und sei­nen Auf­ga­ben fin­den Sie auf www.gars.nrw/kreis-olpe.

Gut­ach­ter­aus­schüs­se für Grund­stücks­wer­te sind bun­des­ge­setz­lich durch das Bau­ge­setz­buch vor­ge­schrie­ben.

Der Gut­ach­ter­aus­schuss ist als Behör­de des Lan­des NRW ein neu­tra­les wei­sungs­un­ab­hän­gi­ges Kol­le­gi­al­gre­mi­um. Die Mit­glie­der des Gut­ach­ter­aus­schus­ses wer­den von der Bezirks­re­gie­rung nach Anhö­rung der Gebiets­kör­per­schaft (Kreis Olpe) bestellt. Sie sind über­wie­gend Sach­ver­stän­di­ge aus den Berei­chen Architektur‑, Bauingenieur‑, Bank‑, Ver­mes­sungs- und Mak­ler­we­sen. Die Mit­glied­schaft ist ehren­amt­lich.

20 ehren­amt­li­che Gut­ach­ter sowie 2 Ver­tre­ter der Finanz­ver­wal­tung NRW gehö­ren neben dem Vor­sit­zen­dem und sei­nem Stell­ver­tre­ter aktu­ell dem Gut­ach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­wer­te im Kreis Olpe an.

Zur Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung sei­ner Tätig­kei­ten stellt der Kreis Olpe eine Geschäfts­stel­le zur Ver­fü­gung, die fach­lich der aus­schließ­li­chen Wei­sung des Gut­ach­ter­aus­schus­ses bzw. sei­nem Vor­sit­zen­den unter­steht.  Der beson­de­re Auf­trag des Gut­ach­ter­aus­schus­ses besteht dar­in, den regio­na­len Grund­stücks­markt trans­pa­rent zu machen. Im Ein­zel­nen geschieht dies durch

  • Per­ma­nen­te Füh­rung der Kauf­preis­samm­lung
  • Jähr­li­che Ermitt­lung und Ver­öf­fent­li­chung von Boden­richt­wer­ten,
  • Jähr­li­che Erstel­lung und Ver­öf­fent­li­chung von Grund­stücks­markt­be­rich­ten,
  • Erstat­tung von Gut­ach­ten über den Ver­kehrs­wert von Immo­bi­li­en,
  • Aus­künf­te an „jeder­mann“.

Um die­se Auf­ga­ben erfül­len zu kön­nen, besteht gem. § 195 (1) Bau­ge­setz­buch eine Über­sen­dungs­pflicht der Nota­re. Das bedeu­tet, die bei den Nota­ren abge­schlos­se­nen Kauf­ver­trä­ge sind voll­stän­dig der Geschäfts­stel­le des Gut­ach­ter­aus­schus­ses zu über­mit­teln.

Bild­ma­te­ri­al zum The­ma

QR Code zur Web­site des Gut­ach­ter­aus­schus­ses
www.gars.nrw/kreis-olpe

QR Code zur Web­site von BORIS-NRW
www.boris.nrw

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