Die Kreispolizeibehörde Olpe wird als örtlich zuständige Waffenbehörde im Bereich des Kreises Olpe die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzenden zukünftig noch intensiver überprüfen und dabei auch unangekündigte Kontrollen vornehmen.

Waffenbesitzende sind verpflichtet, ihre Waffen so aufzubewahren, dass sie vor unsachgemäßer Nutzung und unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen der waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten sind bundesweit gesetzlich vorgesehen und unentbehrlich, um der von den Waffen ausgehenden Gefahr entgegenzuwirken.

Voraussetzung für sogenannte „verdachtsunabhängige Kontrollen“ ist allein die Tatsache des Waffenbesitzes, ungeachtet dessen, ob der oder die jeweils betroffene Waffenbesitzende Anlass zu Beanstandungen oder zu Kontrollmaßnahmen gegeben hat.

Dabei sind die Waffenbesitzenden auch bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle zur Mitwirkung verpflichtet.

Durch die teils unangekündigten Kontrollen soll einerseits das Pflichtbewusstsein der Waffenbesitzenden zum korrekten Umgang mit Waffen geschärft werden. Andererseits dient eine Aufbewahrungskontrolle ohne Beanstandungen den Waffenbesitzenden auch als Bestätigung ihres Aufbewahrungskonzepts.

Insofern ist die Kreispolizeibehörde Olpe angehalten, die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzenden zu prüfen. Eine nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet und in Bezug auf die erforderliche Zuverlässigkeit der oder des Waffenbesitzenden bewertet wird.

Für die Kreispolizeibehörde sind derartige unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen unerlässlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Sie werden in der Regel werktags tagsüber durchgeführt.

Für weitere waffenrechtliche Fragen stehen die Sachbearbeitenden unter der Telefonnummer 02761/9269-3102 / -3103 / -3112 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Website der Kreispolizeibehörde Olpe:    https://olpe.polizei.nrw/artikel/waffenrechtliche-erlaubnisse.

Wichtiger Hinweis für die Waffenbesitzenden:

Die zivilen Mitarbeitenden der Kreispolizeibehörde Olpe werden Dienstausweise mitführen und vorzeigen. Bestehen Sie auf das Ausweisen. Sollten Sie sich im Einzelfall unsicher sein, können Sie vor Zutrittsgewährung die Rechtmäßigkeit der Kontrolltätigkeit telefonisch bei der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Olpe erfragen (Tel. 02761/9269-2550).

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