Kürzlich waren Fälle von Geflügelpest im Oberbergischen Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein aufgetreten. Daraufhin hatte der Kreis Olpe Überwachungszonen eingerichtet, um eine weitere Ausbreitung dieser für Vögel hochansteckenden und gefährlichen Krankheit zu verhindern. Innerhalb der Überwachungszonen musste u.a. sämtliches Geflügel im Stall gehalten werden.

Jetzt konnten die Überwachungszonen aufgehoben werden. Die Geflügelpest hat sich nicht auf das Gebiet des Kreises Olpe ausgebreitet. Auch die Aufstallungspflicht ist damit aufgehoben.

Ganz vorüber ist die Gefahr jedoch nicht: Das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) schätzt die Gefahr weiterer Ausbrüche bundesweit als hoch ein.

Daher müssen Geflügelhalter:innen weiterhin vorsichtig sein und Schutzmaßnahmen ergreifen:

Geflügel sollte keinerlei Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln wie Enten, Gänsen oder Schwänen haben und keine Wasserstellen mit ihnen teilen. Geflügel sollte nur mit Leitungswasser getränkt werden. Futter, Einstreu und Gebrauchsgegenstände sollten an Stellen aufbewahrt werden, die für Wildvögel unzugänglich sind.

Geflügelhalter:innen sollten zudem ihre Tiere im Auge behalten und unbedingt sofort das Veterinäramt verständigen, wenn sie vermehrt kranke oder tote Tiere bemerken.

Der Kreis Olpe erinnert daran, dass alle Geflügelhalter:innen verpflichtet sind, ihre Bestände beim Veterinäramt zu melden. Dabei ist es egal, wie viele Tiere man hält und ob diese rein privat oder zur wirtschaftlichen Nutzung gehalten werden. Nur mit vollständigen Daten kann der Behörde eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung gelingen. Für die Meldung gibt es ein Formular zum Download auf www.kreis-olpe.de unter dem Stichwort „Tierseuchen“.  

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