Der Kreis Olpe will die Energiewende aktiv mitgestalten und die Nutzung regenerativer Energien hier vor Ort vorantreiben. Dafür wird noch in dieser Woche die „Erneuerbare Energien Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft im Kreis Olpe GmbH“ gegründet.

Den entsprechenden Beschluss fasste der Kreistaq in seiner jüngsten Sitzung mit eindeutiger Mehrheit. Landrat Theo Melcher hatte vor Wochen die Idee zur Gründung dieser Gesellschaft vorgetragen und zugleich konkrete Ziele und Aufgaben formuliert.

Ziel der „EEBE“ ist es nun, den Anteil erneuerbarer Energien im Kreis Olpe zu fördern und auszubauen, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu beenden und selbstverständlich dem Klimawandel entgegenzutreten.

Aufgaben der neuen Gesellschaft sind die Koordinierung, Unterstützung, Beratung sowie Planung und Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (Windenergie, Wasserkraft, Photovoltaik, Speichertechnik usw.) in den Städten und Gemeinden des Kreises Olpe. Bedeutsam wird sein, Flächen zu finden, auf denen Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien betrieben werden können.

In den darauffolgenden Schritten stehen die „größtmögliche Beteiligung“ der Grundbesitzerinnen und -besitzer, der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie hier tätiger Banken und Firmen ganz oben auf der Agenda. Die Berücksichtigung und die Förderung regionaler Strukturen sind jedenfalls Kernaufgaben der neuen Gesellschaft.

Einhergehend mit den ersten Überlegungen zur Gründung der „EEBE“ erklärte Landrat Theo Melcher, dass diese nur mit Beteiligung der Städte und Gemeinden im Kreis Olpe Sinn mache. Die Kommunen wurden daher gebeten, der neuen Gesellschaft beizutreten. Deshalb brandete im Kreistag Beifall auf, als der Landrat berichtete, dass sechs Bürgermeister ihren Stadt- bzw. Gemeinderäten empfehlen werden, der neuen Gesellschaft des Kreises beizutreten.

Mit Gründung von „Bürgergesellschaften“ soll den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Unternehmen in den Städten und Gemeinden des Kreises Olpe ermöglicht werden, sich am Ausbau erneuerbarer Energien zu beteiligen und von der Wertschöpfung vor Ort zu partizipieren. Insbesondere die Grundeigentümer können im Rahmen einer Beteiligung an den jeweiligen Projektgesellschaften mitbestimmen. Dabei wären sie nicht „nur“ Verpächter, sondern Mitbetreiber der jeweiligen Anlage. Die Städte und Gemeinden bestimmen als Standortkommunen über ihre Beteiligung ebenfalls mit und partizipieren im Rahmen ihrer Beteiligung an den Erträgen.

Nach der Abstimmung sprach Landrat Melcher dem Kreistag den „herzlichen Dank für dieses eindeutige Votum“ aus.

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