Montag, 24. März 2025

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MdB Neza­hat Bara­da­ri freut sich über Neu­auf­la­ge des Denk­mal­schutz-Son­der­pro­gramms

Der Haus­halts­aus­schuss des Bun­des hat kürz­lich zusätz­li­che 66 Mil­lio­nen Euro für das Denk­mal­schutz-Son­der­pro­gramm XI (DS XI) bereit­ge­stellt. Für natio­nal bedeut­sa­me oder das kul­tu­rel­le Erbe mit­prä­gen­de, unbe­weg­li­che Kul­tur­denk­mä­ler kön­nen die För­der­gel­der ver­wen­det wer­den. Die Antrags­stel­lung ist offen für die Bun­des­län­der, aber auch für ande­re Gebiets­kör­per­schaf­ten – dar­un­ter fal­len etwa Kir­chen, Stif­tun­gen, Ver­ei­ne oder Pri­vat­per­so­nen.

„Gera­de für unse­re Regi­on mit einer hohen Dich­te an Kul­tur­denk­mä­lern ist das ein wich­ti­ger Schritt. Unse­re Infra­struk­tur ist zuletzt unter Druck gera­ten. Viel­leicht kön­nen auch mit die­sen Mit­teln etwa­ige Flut­schä­den abge­mil­dert und his­to­ri­sches Erbe erhal­ten wer­den. Das För­der­pro­gramm ist dabei auch ein Signal an die länd­li­chen Regio­nen, dass sie nicht ver­ges­sen wer­den“, äußert sich die hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Neza­hat Bara­da­ri zum Denk­mal­schutz-Son­der­pro­gramm.

Ein­ge­setzt wer­den kön­nen die Mit­tel nur für Sub­stanz­er­hal­tung oder Restau­rie­run­gen im Sin­ne der Denk­mal­pfle­ge. Dabei über­nimmt der Bund die Hälf­te der Kos­ten für die för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men, die ande­ren 50 Pro­zent müs­sen von den Antrag­stel­lern ander­wei­tig orga­ni­siert wer­den. Die Antrag­stel­lung erfolgt über die für den Denk­mal­schutz zustän­di­gen Stel­len der Bun­des­län­der – erst wenn dort nach Ein­rei­chen aller erfor­der­li­chen Unter­la­gen fest­ge­stellt wird, dass es sich um ein Denk­mal von natio­na­ler Bedeut­sam­keit han­delt, wird der Antrag zum Bund wei­ter­ge­lei­tet. Die Frist dazu endet am 9. Sep­tem­ber die­ses Jah­res.

„Wir arbei­ten wei­ter­hin an einem Pro­gramm für inves­ti­ve Kul­tur­maß­nah­men, um auch die Kul­tur­schaf­fen­den zu unter­stüt­zen“, betont die hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te.

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