Freitag, 24. Januar 2025

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Neza­hat Bara­da­ri MdB begrüßt die Abschaf­fung des Para­gra­fen 219a

Letz­te Woche wur­de der Para­graf 219a aus dem Straf­ge­setz­buch gestri­chen. Damit erhal­ten nun Ärz­tin­nen und Ärz­te, die Frau­en bei mög­li­chen Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen bera­ten, Rechts­si­cher­heit. Bis­her muss­ten die­se noch mit Anzei­gen rech­nen. Auch sol­len alle straf­ge­richt­li­chen Urtei­le gegen die­se Ärz­tin­nen und Ärz­te seit dem 3. Okto­ber 1990 rück­wir­kend auf­ge­ho­ben wer­den. Neza­hat Bara­da­ri MdB befür­wor­tet nun die­se Ent­schei­dung als Abge­ord­ne­te sowie als Ärz­tin. Es han­delt sich hier­bei nicht um eine Aus­wei­tung von Abtrei­bun­gen. Die Auf­la­gen bis wann ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch mög­lich ist, und auch die Bera­tungs­pflicht bestehen wei­ter­hin. Beglei­ten­de Ände­run­gen des Heil­mit­tel­wer­be­ge­set­zes sol­len dafür sor­gen, dass irre­füh­ren­de oder absto­ßen­de Wer­bung für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che wei­ter­hin ver­bo­ten bleibt.

“Mir ist es lie­ber, dass sich Frau­en in Kon­flikt­si­tua­tio­nen fun­dier­te und fach­li­che Infor­ma­ti­on von Exper­tin­nen und Exper­ten holen, als wenn sie im Ver­bor­ge­nen die Kin­der zur Welt brin­gen und aus Scham, Geld­man­gel, fami­liä­ren Grün­den oder ein­fach aus einer Situa­ti­on der Aus­weg­lo­sig­keit her­aus dem Tod über­las­sen. Ärz­te haben die obers­te Pflicht, Leben zu schüt­zen und zu erhal­ten. Die­se Pflicht umfasst auch die ein­ge­hen­de Infor­ma­ti­on der Schwan­ge­ren, was ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch bedeu­tet, wie die­ser durch­ge­führt wird und wel­che Neben­wir­kun­gen bzw. Aus­wir­kun­gen die­ser haben kann.“

Aus den Gesprä­chen mit den Stel­len für Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung, wie Mir­jam aus Olpe, konn­te die Abge­ord­ne­te erfah­ren, dass Frau­en, die aus diver­sen Grün­den abtrei­ben wol­len, sich nach einer Bera­tung teils für die Fort­set­zung einer Schwan­ger­schaft ent­schei­den. Kei­ne Frau fällt die­se Ent­schei­dung leicht­fer­tig. Im Gegen­teil, wenn die Ent­schei­dung zur Abtrei­bung gefällt wird, wirkt sich die­se auf sie und ihre Fami­lie aus. Sie beglei­tet sie ihr Leben lang.

Auch die Schwan­ge­ren­be­ra­tungs­stel­le Mir­jam begrüßt die Strei­chung des Para­gra­fen 219a, weil Ärztinnen/Ärzte jetzt Infor­ma­tio­nen über einen Abbruch ver­öf­fent­li­chen dür­fen ohne straf­recht­li­che Ver­fol­gung fürch­ten zu müs­sen. Dadurch wird es für Frau­en leich­ter eine/n Ärztin/Arzt ihres Ver­trau­ens zu fin­den. Den­noch bleibt eine umfas­sen­de Bera­tung im geschütz­ten Raum mit pro­fes­sio­nel­ler Gesprächs­part­ne­rin, wie z.B. bei Mir­jam in Olpe, wich­tig.

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