Samstag, 25. Januar 2025

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Immo­bi­li­en­prei­se im Kreis Olpe auf hohem Niveau

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Die Immo­bi­li­en­prei­se im Kreis Olpe sind im Jahr 2021 noch­mals gestie­gen. In kreis­weit 1.446 Kauf­ver­trä­gen wur­de mit rund 222 Mio. Euro ein Umsatz­re­kord erreicht. Flä­chen im Umfang von 317 Hekt­ar wech­sel­ten den Eigen­tü­mer. Die­se und wei­te­re sta­tis­ti­sche Aus­wer­tun­gen zum Immo­bi­li­en­markt im Kreis Olpe gehen aus dem aktu­el­len Grund­stücks­markt­be­richt des Gut­ach­ter­aus­schus­ses für Grund­stücks­wer­te her­vor.

Preis­ent­wick­lung

Wäh­rend in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Umsatz­an­tei­le in Olpe und Atten­dorn höher als in ande­ren Regio­nen des Krei­ses waren, nähern sich die übri­gen Gemein­den all­mäh­lich an. Das Preis­ni­veau für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser und Eigen­tums­woh­nun­gen steigt wei­ter­hin und die Preis­stei­ge­run­gen ver­tei­len sich zuneh­mend in der Flä­che. Die Preis­sche­re zwi­schen den Innen­städ­ten und den umlie­gen­den Orten hat sich damit im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren etwas ver­rin­gert.

Die Bau­land­prei­se haben sich 2021 sta­bi­li­siert, da kreis­weit nur rela­tiv weni­ge neue Bau­ge­bie­te erschlos­sen wor­den sind und gute Lagen kaum am Markt gehan­delt wur­den. Ver­ein­zelt vor­han­de­ne Rest­flä­chen wur­den zu stark erhöh­ten Prei­sen ange­bo­ten. Gewer­be­flä­chen sind kreis­weit nur in sehr gerin­gem Umfang ver­äu­ßert wor­den.

Grund­steu­er­re­form und Boden­richt­wer­te

Im Jahr 2021 sind Wohn­bau­grund­stü­cke im kreis­wei­ten Durch­schnitt zu Prei­sen 14 Pro­zent über den jewei­li­gen Boden­richt­wer­ten ver­äu­ßert wor­den. Dabei ver­zeich­ne­ten die Gemein­de Kirch­hun­dem und die Städ­te Olpe und Atten­dorn die gerings­ten Stei­ge­run­gen. Die höchs­ten Anstie­ge waren in Drol­s­ha­gen (um 27 Pro­zent) und Wen­den (um 23 Pro­zent) zu ver­zeich­nen. Die Boden­richt­wer­te sind die­sem Trend fol­gend auf den aktu­el­len Stich­tag 1. Janu­ar 2022 ange­passt wor­den.

Durch die anste­hen­de Grund­steu­er­re­form kommt der amt­li­chen Grund­stücks­wert­ermitt­lung beson­de­re Bedeu­tung zu: Die Gut­ach­ter­aus­schüs­se wur­den ver­pflich­tet, die aktu­el­len Boden­richt­wer­te mit beson­de­rer Prio­ri­tät zu ermit­teln und dabei die flä­chen­de­cken­de Aus­wei­sung von Boden­richt­wer­ten zu gewähr­leis­ten. Für die bis­her ver­ein­zelt vor­han­de­nen Boden­richt­wert­zo­nen ohne Wert­an­ga­be (z.B. für Gemein­be­darfs­flä­chen) waren des­halb erst­mals Boden­richt­wer­te zu ermit­teln.

Als Daten­grund­la­ge für die Boden­richt­wer­te dient die Kauf­preis­samm­lung. Alle Nota­re sind durch das Bau­ge­setz­buch ver­pflich­tet, eine Kopie aller Immo­bi­li­en­kauf­ver­trä­ge an die Gut­ach­ter­aus­schüs­se zur Aus­wer­tung zu sen­den. Daher hat die­ses Gre­mi­um den gro­ßen Vor­teil einer wirk­lich flä­chen­de­cken­den, lücken­lo­sen und somit auch rea­lis­ti­schen Markt­über­sicht.

Eine der Haupt­auf­ga­ben der Gut­ach­ter­aus­schüs­se besteht dar­in, die Daten des Immo­bi­li­en­markts für ihren räum­li­chen Zustän­dig­keits­be­reich zu sam­meln und der Öffent­lich­keit die wesent­li­chen Zah­len und Erkennt­nis­se trans­pa­rent auf­zu­be­rei­ten.

Aus die­sem Grund wer­den u.a. die Boden­richt­wer­te im Kreis Olpe anhand der tat­säch­li­chen Kauf­prei­se jähr­lich über­prüft und über das Por­tal www.boris.nrw ver­öf­fent­licht. Dort ist auch der jähr­lich erschei­nen­de Grund­stücks­markt­be­richt kos­ten­los erhält­lich, in dem alle wei­te­ren Aus­wer­tun­gen des regio­na­len Grund­stücks­markts dar­ge­stellt wer­den.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Gut­ach­ter­aus­schuss im Kreis Olpe und sei­nen Auf­ga­ben auch auf www.gars.nrw/kreis-olpe.  

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