Als Bestandteil des Innenstadtentwicklungskonzeptes ist das Förderprogramm bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Private Verschönerungsmaßnahmen können daher im Rahmen einer Förderung nur noch bis dahin umgesetzt werden.
Mit dem Fassaden- und Hofprogramm können private Verschönerungsmaßnahmen an Haus und Hof gefördert werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Laufe des Jahres 2022 weiterhin Anträge im Fassaden- und Hofprogramm stellen. Wichtig ist dabei: Die bewilligten Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2022 vollständig umgesetzt sein.
Für Rückfragen oder die Entgegennahme von Anträgen steht Carolin Glasbrenner vom Amt für Planung und Bauordnung der Hansestadt Attendorn unter Tel. 02722 64-322, oder per E-Mail an c.glasbrenner@attendorn.org gerne zur Verfügung. Unterlagen zum Fassaden- und Hofprogramm und sowie weitere Informationen zum Innenstadtentwicklungskonzept gibt es auf der Website www.attendorn-innenstadt2022.de.