Donnerstag, 06. Februar 2025

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Come­dy­preis­trä­ger Özcan Cosar in der Stadt­hal­le Atten­dorn

Mit einem umwer­fen­den Paket aus Humor, Schau­spiel, Musik und Tanz kommt der Come­di­an Özcan Cosar am Mitt­woch, 23. März 2022, um 20.00 Uhr in die Stadt­hal­le Atten­dorn.

Im Gepäck hat er sein vier­tes Pro­gramm „Cosar Nos­t­ra – Orga­ni­sier­te Come­dy“, in dem er sich auf eine span­nen­de Expe­di­ti­on begibt, um die For­mel des Lachens zu fin­den. Die neue Show von Özcan Cosar bil­det qua­si die Qua­dra­tur des Krei­ses, denn die Geschich­te des Lachens ist so alt wie die Geschich­te der Mensch­heit.

Wie schafft man es, alle Men­schen zum Lachen zu brin­gen? Gibt es hier­für einen gehei­men Code oder einen Mecha­nis­mus und wenn ja: Wo fin­det man die­sen? Gibt es gehei­me Bru­der­schaf­ten oder For­schungs­ein­rich­tun­gen, die das Lachen der Men­schen nut­zen wol­len?

Özcan Cosar hat zahl­rei­che Klein­kunst­prei­se ein­ge­heimst, dar­un­ter zuletzt den Deut­schen Come­dy­preis. Er kommt als Schlitz­ohr und Situa­ti­ons­ko­mi­ker daher und erzählt detail- und poin­ten­reich, was er in sei­ner inter­kul­tu­rel­len Welt erlebt und zu hören bekommt.

Der Come­di­an nimmt sein Publi­kum mit auf eine Expe­di­ti­on der beson­de­ren Art, und zeigt die Mensch­heits­ge­schich­te mal aus einer völ­lig ande­ren Per­spek­ti­ve. Auf sei­ne ganz eige­ne, höchst leben­di­ge Art prä­sen­tiert er mit Beob­ach­tungs­ga­be und Humor, mit Schau­spiel und Tanz, mit Gesang und Gitar­re, mit Spon­ta­nei­tät und Krea­ti­vi­tät sei­ne Sicht auf die Din­ge.

Kar­ten ab 31,45 Euro gibt es im Vor­ver­kauf bei der Tou­rist-Info Atten­dorn, in der Buch­hand­lung Frey, online unter www.tickets.attendorn.de, über die Ticket­hot­line 0180/6050400 (0,20 €/Minute aus dem deut­schen Fest­netz, maxi­mal 0,60 €/Minute aus allen Mobil­funk­net­zen) und an allen bekann­ten Vor­ver­kaufs­stel­len sowie an der Abend­kas­se. Tickets, die für den eigent­lich 2021 geplan­ten Auf­tritt bereits gekauft wur­den, sind natür­lich noch gül­tig.

Bei der Ver­an­stal­tung gilt die 3‑G-Rege­lung.

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