Samstag, 25. Januar 2025

Top 5 der Woche

Ähnlich

2G+ für Besucher:innen des St. Mar­ti­nus- und St. Josefs-Hos­pi­tals

Wie in vie­len ande­ren Berei­chen, so gilt auch an den bei­den Kran­ken­h­aus­stand­or­ten der Katho­li­schen Hos­pi­tal­ge­sell­schaft Süd­west­fa­len (KHS) , St. Mar­ti­nus-Hos­pi­tal Olpe und St. Josefs-Hos­pi­tal Len­ne­stadt, für Besucher:innen sta­tio­nä­rer Patient:innen die 2G+-Regelung.

2G-Plus gilt aus­nahms­los für alle Besucher:innen, auch für Per­so­nen mit Boos­ter­imp­fung. Der Nach­weis einer offi­zi­el­len Test­stel­le, der nicht älter sein darf als 24 Stun­den sein darf, ist vor­zu­le­gen.

Für ambu­lan­te Pati­en­ten gilt wei­ter­hin die 3G-Rege­lung (Anti­gen-Schnell­test nicht älter als 24 Stun­den oder PCR-Test nicht älter als 48 Stun­den). Not­fäl­le sind von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men.

Um Fäl­schun­gen vor­zu­beu­gen wird bei Besucher:innen nur noch der digi­ta­le QR-Code akzep­tiert (per App oder elek­tro­ni­scher Aus­druck); ambu­lan­te Patient:innen haben wei­ter­hin die Mög­lich­keit, alter­na­tiv den gel­ben Papier­impf­pass vor­zu­le­gen. Zusätz­lich ist ein amt­li­cher Licht­bild­aus­weis zur Iden­ti­fi­zie­rung vor­zu­le­gen.

Besu­che sind an bei­den Stand­or­ten täg­lich bis 20:00 Uhr gestat­tet; Aus­nah­men bil­den die psych­ia­tri­schen Sta­tio­nen von 14Uhr – 20Uhr sowie die Inten­siv­sta­tio­nen (nur nach tele­fo­ni­scher Rück­spra­che).

Für die Besu­che im Haus gel­ten beson­de­re Hygie­ne­re­geln. Jede:r Besucher:in ist ver­pflich­tet, wäh­rend des gesam­ten Besuchs eine FFP2-Mas­ke zu tra­gen. Die Besuchs­re­ge­lun­gen die­nen dem Schutz der Patient:innen sowie der Mitarbeiter:innen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Beiträge