Wie in vielen anderen Bereichen, so gilt auch an den beiden Krankenhausstandorten der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen (KHS) , St. Martinus-Hospital Olpe und St. Josefs-Hospital Lennestadt, für Besucher:innen stationärer Patient:innen die 2G+-Regelung.

2G-Plus gilt ausnahmslos für alle Besucher:innen, auch für Personen mit Boosterimpfung. Der Nachweis einer offiziellen Teststelle, der nicht älter sein darf als 24 Stunden sein darf, ist vorzulegen.

Für ambulante Patienten gilt weiterhin die 3G-Regelung (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

Um Fälschungen vorzubeugen wird bei Besucher:innen nur noch der digitale QR-Code akzeptiert (per App oder elektronischer Ausdruck); ambulante Patient:innen haben weiterhin die Möglichkeit, alternativ den gelben Papierimpfpass vorzulegen. Zusätzlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifizierung vorzulegen.

Besuche sind an beiden Standorten täglich bis 20:00 Uhr gestattet; Ausnahmen bilden die psychiatrischen Stationen von 14Uhr – 20Uhr sowie die Intensivstationen (nur nach telefonischer Rücksprache).

Für die Besuche im Haus gelten besondere Hygieneregeln. Jede:r Besucher:in ist verpflichtet, während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske zu tragen. Die Besuchsregelungen dienen dem Schutz der Patient:innen sowie der Mitarbeiter:innen.

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