Montag, 11. November 2024

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Regeln für Auffrischungsimpfungen im Impfmobil des Kreises Olpe

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Die mobile Corona-Impfstation des Kreises Olpe ist weiterhin sehr gefragt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Deutlich verkürzt werden könnten diese, wenn alle Impfwilligen die notwendigen Unterlagen – Aufklärungs-/Anamnesebogen, Einwilligungserklärung sowie ggf. Nachweise über bereits erfolgte Erst- oder Zweitimpfung – bereits ausgefüllt mitbringen. Der Aufklärungs-/Anamnesebogen sowie die Einwilligungserklärung sind auf www.kreis-olpe.de/themen/coronavirus im Downloadbereich am rechten Seitenrand verfügbar.

Inzwischen kommen viele Menschen mit dem Wunsch nach einer Auffrischungsimpfung zum Impfmobil. Dabei entstehen immer wieder Diskussionen, welche Personengruppen eine Auffrischung erhalten können. Deshalb hier eine Zusammenfassung der Vorgaben. Eine Auffrischungsimpfung können im Impfmobil erhalten:

  • alle Personen ab 70 Jahre. Voraussetzung: Seit der vollständigen Impfung sind mindestens sechs Monate vergangen.
  • alle Personen ab 60 Jahre. Voraussetzung: Seit der vollständigen Impfung sind mindestens sechs Monate vergangen und die Auffrischung wird nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung befürwortet.
  • Personen jedes Alters, die vor mindestens sechs Monaten eine vollständige Impfserie mit den Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben, oder die nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Impfstoffe erhalten haben.
  • Besonderheit: Personen, die mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, können bereits nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Wirkstoff erhalten.

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