Samstag, 25. Januar 2025

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ZAKO warnt vor ille­ga­len Schrott­samm­lern

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Vor­zugs­wei­se an Sams­ta­gen sind sie in den Wohn­ge­bie­ten anzu­tref­fen und kün­di­gen sich durch weit­hin hör­ba­re Melo­dien an – Schrott­samm­ler, die alte Elek­tro­ge­rä­te und Schrott von Pri­vat­per­so­nen ein­sam­meln. Auch vor den im Abfall­ka­len­der ter­mi­nier­ten Elek­tro- und Metall­schrott­samm­lun­gen kann man ver­mehrt Kas­ten­wa­gen, über­wie­gend mit über­re­gio­na­len Kenn­zei­chen, beob­ach­ten, deren Insas­sen sich an den am Stra­ßen­rand bereit­ge­stell­ten Gegen­stän­den bedie­nen.

Was vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nicht wis­sen: Die meis­ten die­ser Samm­lun­gen sind ille­gal. Auch wer sol­chen Samm­lern Schrott über­gibt oder ihn für sie am Stra­ßen­rand bereit­stellt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit.  

Ger­ne neh­men die fah­ren­den Schrott­samm­ler Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te mit, die einen hohen Metall­an­teil haben, zum Bei­spiel Haus­halts­groß­ge­rä­te. Aber auch Com­pu­ter und Han­dys sind auf­grund ihrer Lei­ter­pla­ti­nen gefragt.

Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te sind laut Gesetz gefähr­li­che Abfäl­le und müs­sen ord­nungs­ge­mäß ent­sorgt wer­den. „Die Wege, die der Elek­tro­schrott aus den Hän­den der ille­ga­len Samm­ler nimmt, sind nicht nach­zu­ver­fol­gen. Oft wer­den nur die gewinn­brin­gen­den Ein­zel­tei­le aus­ge­schlach­tet und wei­ter­ver­kauft. Der Rest wird häu­fig unsach­ge­mäß ent­sorgt“, weiß der Geschäfts­füh­rer des Zweck­ver­bands Abfall­wirt­schaft im Kreis Olpe (ZAKO), Gre­gor Becker.

Wer also Schrott­samm­ler bei der ille­ga­len Abho­lung beob­ach­tet, kann und soll­te die­ses zügig bei der Poli­zei oder im Rat­haus bei der Abfall­be­ra­tung mel­den. Das Ent­wen­den von zur kom­mu­na­len Samm­lung bereit­ge­stell­ten Gegen­stän­den ist Dieb­stahl.

Nun könn­te argu­men­tiert wer­den, dass es sich sowie­so um Abfall han­delt, den es schnell und unkom­pli­ziert zu ent­sor­gen gilt. Immer mehr Bür­ger stel­len ihren Metall­schrott ein­fach an den Stra­ßen­rand, statt ihn für die kom­mu­na­le Samm­lung anzu­mel­den, weil sie wis­sen, dass ihn die Samm­ler irgend­wann mit­neh­men.

Aber neben der oft unsach­ge­mä­ßen Ent­sor­gung gibt es einen wei­te­ren Aspekt. „Der dem ZAKO über­las­se­ne Metall­schrott kann fach­ge­recht, aber auch erlös­brin­gend ver­mark­tet wer­den. Dadurch wer­den die Abfall­ge­büh­ren im Kreis Olpe gesenkt und jede Bür­ge­rin und jeder Bür­ger ent­las­tet. Es soll­te also genau über­legt wer­den, wem der wert­vol­le Metall­schrott ange­dient wird“, sagt Becker.

Wor­an sind geneh­mig­te, gewerb­li­che Samm­lun­gen zu erken­nen? Das Sam­mel­fahr­zeug muss klar erkenn­bar mit einem „A“-Schild aus­ge­stat­tet sein, wel­ches besagt, dass mit die­sem Fahr­zeug Abfäl­le gesam­melt wer­den dür­fen. Außer­dem füh­ren Samm­ler, die eine Geneh­mi­gung haben, ihre behörd­li­chen Unter­la­gen mit und kön­nen sich aus­wei­sen.

Wie kann (Elektro-)Schrott sicher und unkom­pli­ziert ent­sorgt wer­den? Neben den im Abfall­ka­len­der der Städ­te und Gemein­den aus­ge­wie­se­nen Sam­mel­ter­mi­nen kön­nen aus­ge­dien­te Elek­tro­ge­rä­te und Metall­tei­le an den von REMONDIS betrie­be­nen Wert­stoff­hö­fen in Olpe und Len­ne­stadt sowie in Fin­nen­trop bei der Fir­ma VOGT Kreis­lauf­wirt­schaft GmbH abge­ge­ben wer­den.

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