Freitag, 24. Januar 2025

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Akti­ves Leben mit einem Gelenk­er­satz

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Dr. Man­fred Kem­mer­ling Ärzt­li­cher Direk­tor
(Foto: Heli­os)

Zum letz­ten Mal für die­ses Jahr lädt die Heli­os Kli­nik Atten­dorn am 27. Okto­ber 2021 um 17 Uhr zu ihrer Vor­trags­rei­he Atten­dor­ner Medi­zin-Gesprä­che ein. Die Teil­neh­mer­zahl ist begrenzt, um vor­he­ri­ge Anmel­dung wird gebe­ten. Par­al­lel wird die Ver­an­stal­tung live über Sky­pe über­tra­gen.


In sei­nem Vor­trag wird Dr. Man­fred Kem­mer­ling, Chef­arzt der Ortho­pä­die, alles Wis­sens­wer­te rund um das The­ma Gelenk­er­satz vor­stel­len und erläu­tern, wie Pati­en­ten trotz künst­li­chem Gelenk aktiv blei­ben kön­nen. Im Anschluss kön­nen ger­ne Fra­gen an Dr. Kem­mer­ling gestellt wer­den.


Wie im gesam­ten Kli­nik­be­trieb, gel­ten auch bei der Wie­der­auf­nah­me des Infor­ma­ti­ons­abends eini­ge Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men und Regeln: Alle Gäs­te müs­sen nach­weis­lich eines der „drei G“ erfül­len: Geimpft, nega­tiv getes­tet oder gene­sen.*
Zudem muss ein Bestä­ti­gungs­schrei­ben unter­zeich­net wer­den. Wäh­rend der Ver­an­stal­tung kann der Mund-Nasen-Schutz am Sitz­platz abge­legt wer­den, sofern ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern gegen­über Per­so­nen aus ande­ren Haus­hal­ten ein­ge­hal­ten wird.


Auf­grund der begrenz­ten Teil­neh­mer­zahl wird um eine vor­he­ri­ge Anmel­dung unter (02722) 60–2262 oder per E‑Mail an melissa.baecker@helios-gesundheit.de gebe­ten.


Alle Inter­es­sier­ten, die den Vor­trag über Sky­pe ver­fol­gen möch­ten, benö­ti­gen ledig­lich ein End­ge­rät (zum Bei­spiel einen Lap­top oder ein Tablet). Über den Zugangs­link auf unse­rer Home­page gelan­gen Sie auto­ma­tisch zu unse­rem Sky­pe-Vor­trag. Alle Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm und Zugang fin­den Sie unter www.helios-gesundheit.de/attendorn.

  • Voll­stän­dig geimpft (die voll­stän­di­ge Imp­fung muss min­des­tens 14 Tage zurück­lie­gen), COVID-19-gene­sen (Vor­weis eines posi­ti­ven PCR-Test­ergeb­nis, das min­des­tens 28 Tage und höchs­tens sechs Mona­te alt ist) oder aktu­ell nega­tiv getes­tet (das nega­ti­ve Schnell­test-Ergeb­nis muss von einer offi­zi­el­len Test­stel­le stam­men und darf nicht älter als 24 Stun­den sein).

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