Samstag, 21. Dezember 2024

Top 5 der Woche

Ähnlich

220.000 Euro Soforthilfe für Vereine

Die Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem greift den Vereinen in ihrem Geschäftsgebiet mit 220.000 Euro Corona-Soforthilfe unter die Arme. Die Mittel aus der Spendensonderaktion „HEIMVORTEIL- NOCHMA, WOLL!“ können ab dem 1. Juni beantragt werden. Das hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 18. Mai beschlossen.

„HEIMVORTEIL- NOCHMA, WOLL!“ knüpft an die Aktion aus dem vergangenen Jahr an. 2020 hatte die Sparkasse Vereine, die durch die Auswirkungen der Coronapandemie in Schwierigkeiten geraten sind, schnell und unkompliziert mit insgesamt 250.000 Euro unterstützt. „Wir stehen unseren Vereinen weiterhin aktiv zur Seite und helfen ihnen durch die anhaltende Krise“, sagt Vorstandsvorsitzender Heinz-Jörg Reichmann. Gerade in diesen besonderen Zeiten sei die vielfältige ehrenamtliche Arbeit der Menschen für unsere Heimat unersetzlich. „Mit der erneut hohen Spendensumme senden wir daher ein wichtiges Signal an unsere Vereine“, so Reichmann weiter.

Möglich gemacht hat das der Verwaltungsrat in seiner Mai-Sitzung. Auf Vorschlag des Vorstands beschloss das Aufsichtsgremium, 220.000 Euro unmittelbar an die Vereine in der Region auszuschütten. Diese Summe war ursprünglich als Kapitalerhöhung der Stiftung der Sparkasse für Attendorn, Lennestadt und Kirchhundem vorgesehen.

Teilnehmen können auch in diesem Jahr über 450 gemeinnützige Vereine mit Sitz in Attendorn, Lennestadt und Kirchhundem. Ein Informationsschreiben geht ihnen in den nächsten Tagen zu. Der Ausschüttungsbetrag variiert je nach Mitgliederzahl zwischen 250 und 1.000 Euro. Ausgenommen sind lediglich Vereine, die in diesem Jahr bereits eine Förderung von mehr als 1.000 Euro durch die Sparkasse bezogen haben.

Anträge können ab dem 1. Juni online unter der Adresse heimvorteil.sparkasse-alk.de gestellt werden. Der Verein muss spendenabzugsberechtigt sein und dies bei der Antragstellung mit einer Kopie des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids belegen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2021. Die Prüfung und Bewilligung nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt zeitnah und unbürokratisch nach einem festgelegten Kriterienkatalog.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Beiträge