Seit Anfang März hat die Geflügelpest nun auch mit mehreren Ausbrüchen NRW erreicht. In den Kreisen Gütersloh, Paderborn und Minden ist das Virus nach vermehrten Todesfällen in Enten- und Hühnerhaltungen nachgewiesen worden. Nachdem die Seuche Ende des vergangenen Jahres vermehrt bei Wildvögeln in einigen norddeutschen Bundesländern aber auch in den Niederlanden aufgetreten war, ist sie nun in den westfälischen Haustierbeständen angekommen.

Aufgrund der Entwicklung der Seuchenlage hat das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen als hoch eingestuft. Daher weist das Institut vorsorglich darauf hin, dass die Aufstallung von Freilandgeflügel eine wirksame Methode ist, eine Viruseinschleppung in die Geflügelbestände zu verhindern. Dieser Einschätzung ist die Veterinärverwaltung gefolgt und hat aktuell für den gesamten Regierungsbezirk Detmold die Aufstallung angeordnet.

„Ich empfehle allen Geflügelhaltern, die aktuelle Ausbreitungs-Situation der Geflügelpest  genau zu  beobachten“, rät Kreisveterinär Christian Kaiser. „Sie sollten sich mit dem Thema Aufstallung beschäftigen und schon jetzt vorausschauend entsprechende Vorkehrungen treffen.“ Diese Aussage vom November behält Ihre Gültigkeit und gewinnt nun zunehmend an Bedeutung. Nicht nur für die in jüngster Zeit gestiegene Zahl der Mobilstallhaltungen ist dies eine besondere Herausforderung, sondern auch für die im Frühjahr in der Regel zunehmende Zahl an neuen Hobbyhaltungen. „Bitte denken Sie daran, neue Geflügelhaltungen – auch und vor allem bei nur wenigen Tieren – dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse zu melden und beachten Sie die gesetzlichen Impfpflichten zur Newcastle Disease (ND) beim Geflügel“, appelliert Amtstierarzt Kaiser an die Geflügelhalter. „Dies hilft, eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus sicher von anderen Erkrankungen abzugrenzen, zu erkennen und einen Ausbruch frühzeitig einzudämmen.“ 

Weitere Informationen dazu finden Interessierte in den Merkblättern des Fachverbandes Mobilstallhaltung und der Landwirtschaftskammer, die auf den Internetseiten des Kreises Olpe www.kreis-olpe.de eingesehen werden können. 

Im Übrigen sollten auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden.

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