Donnerstag, 23. Januar 2025

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Neue All­ge­mein­ver­fü­gung zum Coro­na-Virus

Auf­grund des zur­zeit sehr dyna­mi­schen Coro­na-Infek­ti­ons­ge­sche­hens im Kreis Olpe wur­de heu­te laut Daten­la­ge des Robert-Koch-Insti­tu­tes der ers­te Schwel­len­wert von 35 Infi­zier­ten pro 100.000 Ein­woh­ner inner­halb von sie­ben Tagen über­schrit­ten. Die 7‑Ta­ges-Inzi­denz liegt heu­te bei 41,8. Damit ist ab sofort die Ein­schrän­kung der Coro­naschutz­ver­ord­nung in Kraft getre­ten, die für Fes­te außer­halb der eige­nen Woh­nung die zuläs­si­ge Teil­neh­mer­zahl auf maxi­mal 50 Per­so­nen begrenzt.

Zudem ist der Kreis Olpe auf­grund einer neu­en Wei­sung NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ver­pflich­tet, vom Land vor­ge­ge­be­ne Schutz­maß­nah­men anzu­ord­nen. Land­rat Frank Becke­hoff hat des­halb heu­te eine „All­ge­mein­ver­fü­gung zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus SARS-CoV 2“ erlas­sen. Ab sofort gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen:

  1. In geschlos­se­nen Räum­lich­kei­ten bei Kon­zer­ten und Auf­füh­run­gen sowie bei sämt­li­chen sons­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen besteht eine Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung auch am Sitz- oder Steh­platz.
  • Zuschau­er von Sport­ver­an­stal­tun­gen müs­sen auch am Sitz- oder Steh­platz eine Mund-Nasen-Bede­ckung tra­gen.
  • Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen mit mehr als 1000 Per­so­nen mit Aus­nah­me von Ver­samm­lun­gen nach dem Ver­samm­lungs­ge­setz sowie von Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen, die der Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung oder der Daseins­für- und ‑vor­sor­ge (ins­be­son­de­re poli­ti­sche Ver­an­stal­tun­gen von Par­tei­en ein­schließ­lich Auf­stel­lungs­ver­samm­lun­gen zu Wah­len und Vor­be­rei­tungs­ver­samm­lun­gen dazu sowie Blut­spen­de­ter­mi­ne) zu die­nen bestimmt sind, sind ver­bo­ten.

Die Mas­ken­pflicht besteht ab sofort auch für den Besuch von Kinos, nicht aber für den Besuch von Got­tes­diens­ten.

Frank Becke­hoff: „Ich appel­lie­re an alle, ins­be­son­de­re auch an Ver­an­stal­ter und Sport­ver­ei­ne, die Rege­lun­gen ein­zu­hal­ten, um eine wei­te­re Aus­brei­tung des Virus mög­lichst ein­zu­däm­men. Es ist jedoch zu befürch­ten, dass wir bei unver­än­der­tem Infek­ti­ons­ge­sche­hen in den kom­men­den Tagen auch den zwei­ten Schwel­len­wert von 50 errei­chen. Dann sind wir gehal­ten, wei­te­re Ein­schrän­kun­gen anzu­ord­nen“, so der Land­rat. Vor­ge­se­hen ist dann bei­spiels­wei­se, dass sich nur noch fünf Per­so­nen statt bis­her zehn im öffent­li­chen Raum tref­fen dür­fen. Dar­über hin­aus ist damit zu rech­nen, dass die Öff­nungs­zei­ten für gas­tro­no­mi­sche Betrie­be ein­ge­schränkt wer­den.

Alle Infos unter: www.kreis-olpe.de/corona

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