Die Attendorner Osterfeuervereine hatten in den zurückliegenden Wochen begonnen, für die diesjährigen Osterfeuer Brennmaterial zusammenzutragen. Bekannterweise ist nach den Bestimmungen der Verordnung zum Schutze von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus des Landes Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr das Abbrennen von Osterfeuern untersagt. Ebenso hat die Landesregierung mit Erlass vom 03.04.2020 in den letzten Tagen klargestellt, dass auch die Entsorgung des Brennmaterials für die Osterfeuer durch Verbrennen außerhalb der Durchführung der üblichen Osterfeuer unzulässig ist. Vor diesem Hintergrund bietet die Hansestadt Attendorn an, das Brennmaterial über den Städtischen Baubetriebshof häckseln und der schadlosen Entsorgung zuführen zu lassen. Die interessierten Osterfeuervereine mögen entsprechenden Bedarf beim Amt für öffentliche Ordnung anzeigen.

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