Donnerstag, 26. Dezember 2024

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Wahlhilfen für Blinde und Sehbehinderte bei der Landtagswahl

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Das Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler stellt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) Wahlhilfepakete bereit, die auch diesen Wahlberechtigten eine selbstständige und geheime Wahl ermöglichen.

Unter Tel.: 02 31-55 75 900 können sie kostenlose Wahlpakete anfordern, diese enthalten je eine Wahlschablone und eine akustische Gebrauchsanweisung auf CD. Menschen, die in den Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch.

Wahlschablonen helfen, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz machen.

Die Information, welche Kandidat:innen und Parteien sich hinter welchem Loch verbergen, wird zur Landtagswahl wieder akustisch zur Verfügung gestellt: Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende unter Tel.: 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos, per Handy auch direkt in der Wahlkabine.

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