Mittwoch, 05. Februar 2025

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Vor­be­rei­tun­gen für den Zen­sus 2022 bei der Kreis­ver­wal­tung Olpe lau­fen

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Nach gut zehn Jah­ren gibt es wie­der eine euro­pa­wei­te Bevölkerungs‑, Gebäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung: den Zen­sus 2022. Ehren­amt­li­che Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er befra­gen des­halb in Kür­ze auch im Kreis Olpe wie­der aus­ge­wähl­te Haus­hal­te. Für die Durch­füh­rung des Zen­sus hat die Kreis­ver­wal­tung eine Erhe­bungs­stel­le ein­ge­rich­tet. Das vier­köp­fi­ge Team lei­tet Miri­am Schnei­der. Die 47-Jäh­ri­ge Diplom-Ver­wal­tungs­wir­tin hat rund 30 Jah­re Jah­re Erfah­rung in der Ver­wal­tungs­ar­beit. „Die Erhe­bungs­stel­le der Kreis­ver­wal­tung koor­di­niert und orga­ni­siert die Volks­zäh­lung im Kreis Olpe“, erläu­tert Schnei­der.

Der Zen­sus 2022 ist eine sta­tis­ti­sche Erhe­bung. Er ermit­telt, wie vie­le Men­schen in Deutsch­land leben, wie sie woh­nen und arbei­ten. Außer­dem zählt der Zen­sus alle Woh­nun­gen und Gebäu­de mit Wohn­raum. Stich­tag und Beginn der aktu­el­len Befra­gun­gen ist der 15. Mai 2022.

Der Zen­sus 2022 ist ein regis­ter­ge­stütz­ter Zen­sus. Das bedeu­tet, es müs­sen nicht alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger befragt wer­den, da die meis­ten Daten bereits bei den Ver­wal­tun­gen vor­lie­gen, etwa in den Mel­de­re­gis­tern. „Bei der Aus­zäh­lung kön­nen sich die Sta­tis­ti­ker aber nicht allein auf die­se vor­han­de­nen Daten stüt­zen“, so Schnei­der. „Denn die­se sind nicht immer prä­zi­se und aktu­ell.“ Die Haus­hal­te­be­fra­gung ist außer­dem not­wen­dig, um Daten zu erhe­ben, die nicht in den Regis­tern vor­lie­gen, wie Anga­ben zu Bil­dung, Aus­bil­dung und Erwerbs­tä­tig­keit.

„Der Zen­sus ist nötig, weil vie­le Ent­schei­dun­gen in Bund, Län­dern und Gemein­den auf Bevöl­ke­rungs- und Woh­nungs­zah­len beru­hen“, sagt Miri­am Schnei­der. Damit dafür ver­läss­li­che Zah­len vor­lie­gen, ist eine regel­mä­ßi­ge Bestands­auf­nah­me not­wen­dig. Sie ist die Grund­la­ge für die Pla­nung von Woh­nun­gen, Ver­kehrs­net­zen und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen. Auf Basis der Bevöl­ke­rungs­zah­len erfol­gen auch die Ein­tei­lung der Wahl­krei­se, die Stim­men­ver­tei­lung im Bun­des­rat und kom­mu­na­le sowie Län­der-Finanz­aus­glei­che.

Befragt wer­den auch Wohn­hei­me und Gemein­schafts­un­ter­künf­te wie Alten-/Pfle­ge­hei­me und Kin­der-/Ju­gend­hei­me. Dort ist auf­grund rela­tiv hoher Fluk­tua­ti­on oder unzu­rei­chen­den Mel­dun­gen von vie­len ver­al­te­ten oder unvoll­stän­di­gen Anga­ben in den Regis­tern aus­zu­ge­hen. Des­halb wer­den dort Daten zu allen Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern erfasst. In Wohn­hei­men wer­den die­se direkt befragt, in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten stell­ver­tre­tend die Lei­tung.

Bei der Haus­hal­te­be­fra­gung wer­den gut zehn Mil­lio­nen Men­schen stich­pro­ben­ar­tig befragt. Das Ergeb­nis wird auf die gesam­te Bevöl­ke­rung hoch­ge­rech­net. Die Anschrift der Befrag­ten wur­de zufäl­lig aus­ge­wählt.

Ablauf der Haus­hal­te­be­fra­gung

Im Kreis Olpe wer­den 2888 Haus­hal­te mit 12.588 Per­so­nen befragt, dazu kom­men 121 Gemein­schafts­un­ter­künf­te und ein Wohn­heim. Ab dem Zen­sus-Stich­tag am 15. Mai kün­di­gen sich die Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er (soge­nann­te Erhe­bungs­be­auf­trag­te) zunächst mit einem Brief oder einer Post­kar­te bei den Haus­hal­ten an.

Zum ange­kün­dig­ten Ter­min wei­sen sich die Erhe­bungs­be­auf­trag­ten mit einem Aus­weis aus und erfra­gen in einem kur­zen Inter­view die Anzahl der Per­so­nen im Haus­halt und eini­ge zen­tra­le Anga­ben zu den Haus­halts­mit­glie­dern. Anschlie­ßend erhal­ten die Befrag­ten Zugangs­da­ten für einen wei­ter­ge­hen­den Online-Fra­ge­bo­gen, der auf Wunsch auch auf Papier aus­ge­füllt wer­den kann.

Die Befra­gung erfolgt unter stren­gen Vor­ga­ben zum Infek­ti­ons­schutz. Die Erhe­bungs­be­auf­trag­ten müs­sen die Woh­nun­gen der Befrag­ten nicht betre­ten.

Befra­gung zu Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tum

Für Woh­nun­gen und Gebäu­de gibt es kei­ne flä­chen­de­cken­den Regis­ter. Daher wer­den pos­ta­lisch auch 23 Mil­lio­nen Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer sowie Ver­wal­tun­gen von Woh­nun­gen und Gebäu­den mit Wohn­raum befragt.

„Es ist dafür gesorgt, dass der Daten­schutz und das Sta­tis­tik­ge­heim­nis ein­ge­hal­ten wer­den“, sagt die Lei­te­rin der ört­li­chen Erhe­bungs­stel­le, Miri­am Schnei­der. Die erho­be­nen Daten dür­fen aus­schließ­lich für sta­tis­ti­sche Zwe­cke im Zusam­men­hang mit dem Zen­sus 2022 ver­wen­det wer­den und wer­den weder an ande­re Berei­che der Kreis­ver­wal­tung noch an ande­re Behör­den wei­ter­ge­ge­ben. „Aus die­sem Grund ist die Erhe­bungs­stel­le in einem von der übri­gen Ver­wal­tung abge­schot­te­ten Bereich ein­ge­rich­tet wor­den, zu dem nur die Mit­ar­bei­ten­den der Erhe­bungs­stel­le Zugang haben.“

Wer auf­ge­for­dert wird, am Zen­sus teil­zu­neh­men, ist gesetz­lich zur Aus­kunft ver­pflich­tet. Nur mit kor­rek­ten Anga­ben kann eine aus­sa­ge­kräf­ti­ge Sta­tis­tik erstellt wer­den. Mehr Infor­ma­tio­nen zum Zen­sus 2022 gibt es auf den Sei­ten des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes, https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html, und des Lan­des­be­triebs IT NRW, https://www.it.nrw/zensus-2022.

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