Am 17.10.2024 hat der Deutsche Bundestag das wichtigste Gesetz im Bereich des Gesundheitswesens verabschiedet: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), landläufig auch „Krankenhausreform“ genannt.
Nezahat Baradari, Bundestagsabgeordnete, Kinderärztin und Mitglied im Gesundheitsausschuss, sagte dazu: „Wir haben heute einen großen Schritt für das deutsche Gesundheitssystem getan. Es besteht Einigkeit bei allen Akteuren, dass wir den Krankenhaussektor reformieren müssen. Dies betrifft sowohl die Strukturen als auch die Finanzierung. All dies tun wir mit dem KHVVG.“
Die Krankenhausreform strebt eine grundlegende Neuaufstellung des stationären Sektors in Deutschland an. Im Kern bedeutet dies eine Krankenhausplanung nach bundeseinheitlichen Leistungsgruppen auf Basis der Krankenhausreform des Landes NRW.
Dabei sollen die Leistungsgruppen eine stärkere Spezialisierung und Zentralisierung der Krankenhäuser befördern. Zusätzlich wird eine Vorhaltevergütung als Ersatz für die klassischen und oft kritisierten Fallpauschalen eingeführt.
Um die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft zu unterstützen, wird ein Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden 10 Jahre etabliert.
In Zukunft zählen Qualität und Notwendigkeit für die Finanzierung der Häuser, nicht allein Zahl der stationären Behandlungen. Auch die Steuerung von Patienten wird sich verbessern, eine Entwicklung, die ausnahmslos allen Bürgern und ihrer Gesundheit zugutekommen wird.
Die Bundesländer haben erhebliche Diskussionsbedarf im Bundesrat angemeldet.
Sie fürchten eine Schwächung der Versorgung in der Fläche und einen Verlust an Planungshoheit. Gerade ländliche Räume wolle die Reform aber stärken, so Baradari. Es sei zwar auch erklärtes Ziel, Überversorgung abzubauen. Diese bestehe allerdings vor allem in Ballungsgebieten und den Speckgürteln. Für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen wird es Ausnahmeregelungen geben.
Einige Punkte der Reform würden Sie besonders freuen, so die SPD-Bundestagsabgeordnete: „Wir haben mit der Reform die 420 Millionen Euro jährlich, die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz für dieses und letztes Jahr für Pädiatrie und Geburtshilfe bereitgestellt wurden, verstetigen können. Gerade dort sind die Vorhaltekosten besonders hoch. Dieser Bedarf wird mit dem Gesetz anerkannt.“ Jetzt komme es auf die Länder an: „Die Reform ist ein entscheidender Schritt für das deutsche Gesundheitssystem. Ich hoffe, dass die Länder sich nicht auf eine Blockadehaltung versteifen. Das wäre für die Versorgung fatal und würde genau die kalte Strukturbereinigung im Krankenhaussektor verursachen, vor denen die Landesgesundheitsminister immer wieder warnen.“