Donnerstag, 03. April 2025

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“Jetzt kommt es auf die Län­der”

Am 17.10.2024 hat der Deut­sche Bun­des­tag  das wich­tigs­te Gesetz im Bereich des Gesund­heits­we­sens ver­ab­schie­det: Das Kran­ken­haus­ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz (KHVVG), land­läu­fig auch „Kran­ken­haus­re­form“ genannt.

Neza­hat Bara­da­ri, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, Kin­der­ärz­tin und Mit­glied im Gesund­heits­aus­schuss, sag­te dazu: „Wir haben heu­te einen gro­ßen Schritt für das deut­sche Gesund­heits­sys­tem getan. Es besteht Einig­keit bei allen Akteu­ren, dass wir den Kran­ken­haus­sek­tor refor­mie­ren müs­sen. Dies betrifft sowohl die Struk­tu­ren als auch die Finan­zie­rung. All dies tun wir mit dem KHVVG.“

Die Kran­ken­haus­re­form strebt eine grund­le­gen­de Neu­auf­stel­lung des sta­tio­nä­ren Sek­tors in Deutsch­land an. Im Kern bedeu­tet dies eine Kran­ken­haus­pla­nung nach bun­des­ein­heit­li­chen Leis­tungs­grup­pen auf Basis der Kran­ken­haus­re­form des Lan­des NRW.

Dabei sol­len die Leis­tungs­grup­pen eine stär­ke­re Spe­zia­li­sie­rung und Zen­tra­li­sie­rung der Kran­ken­häu­ser beför­dern. Zusätz­lich wird eine Vor­hal­te­ver­gü­tung als Ersatz für die klas­si­schen und oft kri­ti­sier­ten Fall­pau­scha­len ein­ge­führt.

Um die Umge­stal­tung der Kran­ken­haus­land­schaft zu unter­stüt­zen,  wird ein Trans­for­ma­ti­ons­fond in Höhe von 50 Mil­li­ar­den 10 Jah­re  eta­bliert.

In Zukunft zäh­len Qua­li­tät und Not­wen­dig­keit für die Finan­zie­rung der Häu­ser, nicht allein Zahl der sta­tio­nä­ren Behand­lun­gen. Auch die Steue­rung von Pati­en­ten wird sich ver­bes­sern, eine Ent­wick­lung, die aus­nahms­los allen Bür­gern und ihrer Gesund­heit zugu­te­kom­men wird.

Die Bun­des­län­der haben erheb­li­che Dis­kus­si­ons­be­darf im Bun­des­rat ange­mel­det.

Sie fürch­ten eine Schwä­chung der Ver­sor­gung in der Flä­che und einen Ver­lust an Pla­nungs­ho­heit. Gera­de länd­li­che Räu­me wol­le die Reform aber stär­ken, so Bara­da­ri. Es sei zwar auch erklär­tes Ziel, Über­ver­sor­gung abzu­bau­en. Die­se bestehe aller­dings vor allem in Bal­lungs­ge­bie­ten und den Speck­gür­teln. Für bedarfs­not­wen­di­ge Kran­ken­häu­ser in struk­tur­schwa­chen Regio­nen wird es Aus­nah­me­re­ge­lun­gen geben.

Eini­ge Punk­te der Reform wür­den Sie beson­ders freu­en, so die SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te: „Wir haben mit der Reform die 420 Mil­lio­nen Euro jähr­lich, die mit dem Kran­ken­haus­pfle­ge­ent­las­tungs­ge­setz für die­ses und letz­tes Jahr für Päd­ia­trie und Geburts­hil­fe bereit­ge­stellt wur­den, ver­ste­ti­gen kön­nen. Gera­de dort sind die Vor­hal­te­kos­ten beson­ders hoch. Die­ser Bedarf wird mit dem Gesetz aner­kannt.“  Jetzt kom­me es auf die Län­der an: „Die Reform ist ein ent­schei­den­der Schritt für das deut­sche Gesund­heits­sys­tem. Ich hof­fe, dass die Län­der sich nicht auf eine Blo­cka­de­hal­tung ver­stei­fen. Das wäre für die Ver­sor­gung fatal und wür­de genau die kal­te Struk­tur­be­rei­ni­gung im Kran­ken­haus­sek­tor ver­ur­sa­chen, vor denen die Lan­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter immer wie­der war­nen.“

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