Donnerstag, 03. April 2025

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Wal­den­bur­ger Bucht: Auto­stra­ße wird zur Fahr­rad­stra­ße

Ers­te Fahr­rad­stra­ße in Atten­dorn sorgt für Tren­nung von Rad­fah­rern und Fuß­gän­gern – Auto­fah­rer müs­sen sich der neu­en Ver­kehrs­re­ge­lung anpas­sen

Die Han­se­stadt Atten­dorn führt eine neue Ver­kehrs­re­ge­lung in der Wal­den­bur­ger Bucht ein. Der Abschnitt vom Strand­bad bis zum Abzweig Kapel­le Wal­den­burg und umge­kehrt wird zur Fahr­rad­stra­ße.

Die bis­he­ri­ge Rege­lung auf die­ser durch einen Zaun „geteil­ten“ Stra­ße sah vor, dass Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer den klei­ne­ren Abschnitt gemein­sam nutz­ten, wäh­rend Auto­fah­rer den grö­ße­ren Abschnitt befuh­ren.

Immer wie­der kam es dabei zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen zwi­schen Rad­fah­rern und Fuß­gän­gern. Dies soll sich nun durch die Ein­füh­rung der ers­ten Fahr­rad­stra­ße in Atten­dorn ändern.

Ab sofort wird der bis­her gemein­sam genutz­te Rad- und Fuß­weg getrennt. Die Rad­fah­rer wer­den nun gemein­sam mit den Auto­fah­rern den grö­ße­ren Abschnitt der Stra­ße nut­zen. Und das unter Berück­sich­ti­gung eines ent­schei­den­den Punk­tes: Rad­fah­rer haben auf die­sem Abschnitt Vor­rang vor den Auto­fah­rern. Die­se müs­sen Rück­sicht neh­men und sich dabei dem Tem­po der Rad­fah­rer, die sich durch­aus auch neben­ein­an­der fort­be­we­gen kön­nen, anpas­sen. In die­sem Bereich gilt übri­gens eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h.

Seit gut einem Jahr sieht die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung die Ein­rich­tung einer Fahr­rad­stra­ße vor. In Atten­dorn ver­spricht man sich hier­durch eine Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­si­tua­ti­on. Jan-Chris­toph Tump vom Ord­nungs­amt der Han­se­stadt Atten­dorn begrüßt die­se Neu­re­ge­lung: „Aus ver­kehrs­recht­li­cher Sicht ver­tra­gen sich Auto­fah­rer und Rad­fah­rer bes­ser als Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer. Die ers­te Fahr­rad­stra­ße in Atten­dorn wird zur Sicher­heit der Ver­kehrs­teil­neh­men­den bei­tra­gen.“

Die ent­spre­chen­de Beschil­de­rung der Fahr­rad­stra­ße erfolgt in die­sen Tagen.

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